Menden. . Eine Altenpflegerin stand wegen Betruges vor dem Mendener Amtsrichter. Mit der EC-Karte eines Patienten beschaffte sie sich Geld von dessen Konto.
Am Amtsgericht Menden wurde in eine ehemalige Altenpflegerin zu einer Geldstrafe in Höhe von 2400 Euro verurteilt. Die 40-Jährige hatte das Konto eines schutzbefohlenen Patienten um 1500 Euro erleichtert.
In der Anklage war die Summe noch mit sechs Fällen in Höhe von jeweils 300 Euro von sogenannten „Computerbetrugs“ angegeben. Die erste Abhebung mit der EC-Karte des Patienten ging aber noch von diesem aus, quasi als Initialzündung für die Altenpflegerin.
Von da an nahm sie fünfmal, ohne dazu beauftragt zu sein, die Bankkarte des bettlägerigen 82-Jährigen und hob jeweils 300 Euro ab, die sie für sich selbst behielt. Vor dem Amtsgericht gibt die 40-jährige Mutter fünf, der ihr vorgeworfenen Fälle zu. Sie sei auf Schulden ihres Ex-Mannes sitzengeblieben und wollte mit dem Geld eben diese Schulden begleichen. Ihr Einkommen aus der Tätigkeit als Altenpflegerin reiche dafür nicht aus.
Einkommen reichte nicht aus
Als die Leiterin des Pflegedienstes das Fehlen einiger Kontoauszüge des Patienten bemerkt, fordert sie Kopien der Belege bei der Bank an. Dabei fallen die Unregelmäßigkeiten von mehreren Abbuchungen in dem kurzen Zeitraum vom 27. Juni bis zum 7. Juli dieses Jahres auf.
Mit dem Vorwurf konfrontiert, gab die damalige Altenpflegerin zu, das Geld genommen zu haben. „Ich wollte das Geld eigentlich zurückgeben, bevor das jemand merkt“, lautet ihre Begründung vor Gericht.
Jetzt wird sie es noch schwerer haben, um über die Runden zu kommen: Die Pflegedienstleiterin kündigt ihr sofort nach dem Vorfall die Anstellung. Derzeit bleiben ihr aus ihrer Arbeitsunfähigkeit nur 600 Euro monatlich netto zum Leben. Die beiden jugendlichen Kinder leben aus diesen finanziellen Gründen beim Ex-Mann.
Die Strafe wird ihr bei den knappen Bezügen eine Lehre sein: Der Richter verurteilt sie wegen fünffachen Computerbetrugs zu einer Strafe in Höhe von 2400 Euro. Sie sei nicht vorbestraft und zeigte sich vor Gericht geständig; aus diesen Gründen sieht Amtsrichter Martin Jung von der Bewährungsstrafe von neun Monaten ab, auf die die junge Staatsanwältin plädiert. Wofür der Amtsrichter aber besonders wenig Verständnis hat: „Sie standen gegenüber einem schutzbefohlenen Opfer in einem Vertrauensbezug.“