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Die Stadtverwaltung will jetzt die Fußgängerzone doch für den Radverkehr öffnen. Die Regelung soll allerdings nur außerhalb der Geschäftszeiten gelten. Vorerst ist nur ein Testlauf geplant.

Fachbereichsleiter Frank Wagenbach empfiehlt dem Ausschuss für Öffentliche Sicherheit und Ordnung, die Fußgängerzone wochentags von 19 Uhr abends bis 9 Uhr morgens zur radfreundlichen Zone zu machen. Samstags soll bereits ab 16 Uhr geradelt werden dürfen. Sonntags heißt es nach den Plänen ganztägig: „Fahrräder frei“.

Die Öffnung soll zunächst nur auf ein Jahr befristet sein. Dann soll sich die Politik erneut mit dem Thema beschäftigen. Die Stadtverwaltung will während der Testphase einen Erfahrungsbericht anfertigen. „Sollten vor Ablauf der Frist Konflikte durch den zulässigen Radverkehr auftreten, die weit über das normale Maß hinausgehen, ist die Öffnung der Fußgängerzone für den Radverkehr durch die Straßenverkehrsbehörde, in Abstimmung mit der Kreispolizeibehörde, aufzuheben“, schreibt Frank Wagenbach in einer Empfehlung an die Mitglieder des zuständigen Ausschusses, der in seiner Sitzung am Mittwoch, 11. November, darüber entscheiden soll.

Die Stadtverwaltung reagiert damit auf eine anhaltende Diskussion rund um das Thema. Nachdem der Ausschuss in seiner Sitzung am 1. Oktober 2014 noch ausdrücklich gegen das Radeln in der Fußgängerzone gestimmt hatte, setzte eine heftige Diskussion ein. Der Fahrrad-Club ADFC sammelte Unterschriften. Auch die FDP beantragte die Öffnung der Fußgängerzone.

Nur Schrittgeschwindigkeit

„Die Öffnung der Fußgängerzone für den Radverkehr kann insbesondere im morgendlichen Schüler- und Berufsverkehr zu einer Verdichtung des Radverkehrsnetzes beitragen“, sagt Wagenbach. Auch bei einer Öffnung wird die Fußgängerzone nicht vergleichbar mit einem Radweg sein. Erlaubt ist auch dann nur Schrittgeschwindigkeit. Radfahrer müssen Rücksicht auf Fußgänger nehmen. Kinder bis zum Alter von zehn Jahren dürfen schon jetzt in der Fußgängerzone mit dem Rad fahren.