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Die Bilder zeigen Erwachsene bei sexuellen Handlungen an Kleinkindern. „Das sind Dinge, die für die Kinder eine massive psychische Beeinträchtigungswirkung nach sich ziehen“, sagte Amtsgerichtsdirektor Martin Jung gestern. „Diese Spuren werden das Leben lang nicht in Vergessenheit geraten.“ Er verurteilte einen Mendener wegen des Besitzes dieser kinderpornographischer Bilder zu einer Geldstrafe von 3600 Euro.

Der Angeklagte hatte die verbotenen Fotos auf seinem Computer. Ermittler hatten die IP-Adresse des Rechners im Zusammenhang mit dem Anklicken einer Webseite festgestellt, die wegen kinderpornographischer Inhalte bekannt geworden war. So stießen sie auf den Mendener und entdeckten den Computer bei einer Durchsuchung. Im PC-Speicher fanden sie die 112 Dateien mit den Bildern.

Aus Neugierde angeklickt

Der Mendener gestand vor Gericht, sich die Bilder angesehen zu haben: „Beim Anschauen pornographischer Bilder im Internet sind die Bilder mit Kindern eingeblendet worden. Ich bin neugierig geworden und habe sie angeklickt“, sagte der Mann. „Ich schäme mich dafür und möchte es ungeschehen machen.“ Dass sein Computer einen Cache-Speicher habe, in dem die Bilder automatisch gespeichert wurden, sei ihm nicht bewusst gewesen.

Der Besitz kinderpornographischer Schriften wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Für den Angeklagten sprach, dass er ein Geständnis ablegte und nicht vorbestraft ist.