Letmathe/Dortmund. Nach dem Tod von Carina S. aus Letmathe ist ihr Ex-Freund zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. So begründet das Gericht den Schuldspruch.

Das Landgericht Dortmund hat am Mittwoch den Ex-Freund von Carina S. aus wegen Totschlags zu 13 Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass Mark B. die zur Tatzeit 17-Jährige in Letmathe in den Wald gelockt und dort getötet hat. Damit folgte das Gericht der Darstellung von Staatsanwaltschaft und Nebenklägern. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig: Die Verteidigung kündigte im Gerichtssaal auf Nachfrage der Heimatzeitung an, Revision gegen das Urteil einzulegen.

Ohne große Regung nimmt Mark B., wie immer ganz in Schwarz gekleidet, das Urteil entgegen: 13 Jahre Haft. Dabei hatten seine beiden Verteidiger einen Freispruch für ihn gefordert. Der 27-jährige Handwerker aus Dortmund hatte während des gesamten Prozesses geschwiegen. „Wir werden Revision einlegen und die schriftliche Begründung des Urteils abwarten“, erklärte seine Rechtsanwältin Victoria Grenz auf Nachfrage.

Diese Indizien sprechen für Mark B. als Täter

Die Strafkammer um den Vorsitzenden Richter Thomas Kelm hält Mark B. hingegen für überführt. „Die Indizienkette ist schlüssig“, erklärte Kelm; es gebe „keine Zweifel“ an der Schuld des Angeklagten. Rund 30 Minuten nimmt sich Kelm Zeit, um das Urteil zu begründen.

Demnach soll Mark B. seine Ex-Freundin, die sich wenige Tage zuvor von ihm getrennt hatte, über die Nachrichten-App Tellonym unter einer falschen Identität am Abend des 14. Juni 2022 in ein Waldstück oberhalb der Oeger Straße gelockt haben. Mark B. soll sich dabei unter dem Pseudonym „Morning Sun“ als eine ehemalige Mitschülerin von Carina S. ausgegeben haben. Zu dieser Verabredung passe, dass zwei Zeugen Mark B. und Carina S. gegen 19.50 Uhr in Letmathe streitend beobachtet haben. „Der Angeklagte war also vor Ort“, so Kelm.

„Nach Überzeugung der Kammer“, so Richter Kelm weiter, ist Carina S. nach dem Streit in den Wald gegangen; Mark B. ist ihr gefolgt und hat sie dort mit einem grünen Elektrokabel erdrosselt. „Er hatte das Ziel, sie zu töten“, stellte Richter Thomas Kelm heraus und verdeutliche die Handlung: „Beim Erdrosseln dauert es eine Minute bis zur Ohnmacht, nach weiteren vier Minuten tritt der Tod ein“. Die Leiche des Mädchens soll Mark B. anschließend mit seinem Lieferwagen, einem VW Crafter, abtransportiert haben.

Carinas Eltern verfolgten als Nebenkläger jeden Prozesstag am Landgericht Dortmund persönlich mit.
Carinas Eltern verfolgten als Nebenkläger jeden Prozesstag am Landgericht Dortmund persönlich mit. © IKZ | Dennis Echtermann

Als weiteres Indiz zählte Kelm auf, dass Mark B. am 23. Juni 2022 insgesamt zwölf Mal den späteren Leichenfundort über eine Suchmaschine im Internet angeklickt habe.

Ein weiteres Glied in der Indizienkette: Die Bewegungsdaten aus dem Fahrtenschreiber des Crafters vom frühen Morgen des 24. Juni passen genau zu der Wegstrecke zwischen einem Grundstück von Mark B.s Familie und dem Leichenfundort. Die Leiche war gegen 5.15 Uhr noch brennend in einem Naturschutzgebiet in Hamm, unweit des Datteln-Hamm-Kanals, von einem Radfahrer auf dem Weg zur Arbeit aufgefunden worden.

Und schließlich: Die Ermittler finden Blutspuren mit Carinas DNA in Mark B.s Auto und im Handschuhfach ihr Mobiltelefon.

Mord-Merkmale ließen sich nicht eindeutig nachweisen

Kelm begründet auch, warum die Verurteilung wegen Totschlags erfolgt und nicht wegen Mordes: Die Mordmerkmale wie niedere Beweggründe und Heimtücke ließen sich nicht eindeutig nachweisen. Vielleicht habe Mark B. zunächst versuchen wollen, seine Ex-Freundin zur Rückkehr zu ihm zu überreden. „Wir wissen es nicht“, urteilte Kelm.

Das Strafmaß von 13 Jahren sei angesichts der „erheblichen kriminellen Energie“, die Mark B. an den Tag gelegt habe, angemessen; die Höchststrafe für Totschlag liegt bei 15 Jahren. Das Gericht folgte auch hier dem Antrag von Staatsanwaltschaft und Nebenklägern, die 13 bzw. 14 Jahre gefordert hatten.

„Das ist kein Tag der Erleichterung, eher ein Abschluss“, sagt Carinas Mutter, Christine S., gegenüber der Heimatzeitung über die Urteilsverkündung. Sie empfinde keine Genugtuung nach dem Urteil: „Ich rechne nicht ein Leben gegen ein anderes auf.“ Carinas Eltern und ihre beiden Schwestern sind als Nebenkläger aufgetreten und haben alle Prozesstage seit dem Auftakt am 20. Dezember bis zum Urteil am Mittwoch im Saal 130 am Dortmunder Landgericht verfolgt.