Olpe. Das Coronavirus stellt die Bestatter auch im Kreis Olpe vor eine große Herausforderung. Bestattermeisterin Daniela Jung berichtet.
Eine Welt erlebt den Ausnahmezustand. Schulen und Universitäten sind geschlossen. Genau wie die Gaststätten. Kaum Menschen sind auf den Straßen und öffentlichen Plätzen unterwegs – die Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus tragen Früchte. Doch es gibt Menschen, die können nicht auf Abstand gehen. Das sind die Ärzte, die Einsatzkräfte, die Mitarbeiter in den Supermärkten. Die Politik spricht von „systemrelevanter Infrastruktur“. Aber mindestens ein Beruf wurde in dieser Liste vergessen. Bestattermeisterin Daniela Jung erklärt, warum das ein richtiges Problem ist.
Verstorbene Corona-Patienten sind infektiös
Daniela Jung ist 34 Jahre alt und arbeitet im Bestattungshaus Maiworm in Olpe. Das Coronavirus stellt sie vor eine große Herausforderung. Denn: Verstorbene Corona-Patienten sind infektiös. Das Virus lebt noch ungefähr neun Tage weiter, die Bestattungsfrist liegt bei zehn Tagen. Wie bei anderen Verstorbenen, die an einer meldepflichtigen Krankheit litten, gelten für die Bestatter nun besondere Maßnahmen.
Die Bestatter betten die Verstorbenen bei der Abholung in eine Leichenhülle oder in ein mit Desinfektionsmittel getränktes Tuch. Die Leichenhülle muss von außen desinfiziert werden. Der Leichnam ist in einen Sarg einzubetten, der Sarg ist von außen zu desinfizieren. Sarg und Leichenhülle bleiben bis zur Beisetzung/Kremation verschlossen, offene Aufbahrungen sollten nicht erfolgen. Der Sarg ist mit der Angabe „infektiös“ oder „infektiöser Leichnam“ zu kennzeichnen. Erdbestattung und Feuerbestattung sind gleichermaßen möglich.
Arbeitsalltag deutlich verändert
Doch auch im Arbeitsalltag von Daniela Jung hat sich seit der Corona-Krise einiges geändert. In die Krankenhäuser und Pflegeheime darf sie nicht mehr ohne telefonische Anmeldung. Alle Flächen, mit denen sie oder ihre Kunden in Kontakt kommen, müssen desinfiziert werden. Also auch Türklinken, Telefone oder Beratungsmappen. Die Prozedur muss mehrfach am Tag wiederholt werden. Ebenso müssen die Habseligkeiten des Verstorbenen wie beispielsweise Schlüssel desinfiziert werden – eben aus Vorsicht, sollte dieser unbemerkt doch das Virus in sich tragen. „Das Problem ist, dass nicht zu 100 Prozent ausgeschlossen werden kann, dass der Verstorbene infiziert ist“, erklärt Daniela Jung. „Das heißt, selbst wenn es keinen Hinweis gibt, müssen wir aktuell vorsichtig sein, um nicht selbst angesteckt zu werden und das Virus so zu verbreiten.“
Hygienematerial ist knapp
Folglich benötigen Bestatter derzeit mehr denn je Desinfektionsmittel und Schutzkleidung. Doch genau da liegt das Problem. Es gibt zunehmend Schwierigkeiten, auf dem freien Markt entsprechendes Hygienematerial zu erwerben. Der Bestatterverband NRW hat sich in den vergangenen Wochen mehrfach und eindringlich an das Land NRW gewandt und um Hilfe ersucht - sowie die Aufnahme in die Liste der „systemkritischen Infrastruktur“ gefordert. Bislang ohne Erfolg. Denn dadurch hätten die Bestatter Zugang zu hygienischem Material oder Schutzausrüstung, die durch das Land NRW zur Verfügung gestellt werden. Auch bei Daniela Jung werden die Vorräte knapp. Etwa 80 Kittel (pro Verstorbener braucht sie mindestens einen) und wenige Flaschen Desinfektionsmittel hat sie noch. „Ich warte seit Wochen auf eine Lieferung“, sagt Daniela Jung. „Momentan bin ich noch gut aufgestellt. Aber man weiß ja nicht, mit welchen Todesfällen zu rechnen ist.“ Immerhin hat das Familienministerium NRW den Bestattern, Friedhofsmitarbeitern und Pfarrerinnen/Pfarrern vorläufig die Not-Kinderbetreuung für Kinder im Vorschulalter erlaubt.
Hinweis: Die ist eine korrigierte Fassung. Das zuständige Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat das Bestatterhandwerk in NRW – entgegen der ersten Version – bis heute nicht in die Liste der systemkritischen Infrastruktur, sondern lediglich für die Kindernotbetreuung in die Liste der Schlüsselpersonen aufgenommen. Bestatter in NRW haben Stand derzeit (Stand: 26. März, 8:30 Uhr) keinen Zugang zu hygienischem Material oder Schutzausrüstung, die durch das Land NRW zur Verfügung gestellt werden.