Wenden. .
Viel Lärm um nichts. So lässt sich der Lärmaktionsplan der Gemeinde Wenden auf den Punkt bringen. Bei der Umsetzung von entsprechenden Maßnahmen muss die Kommune nämlich die Segel streichen falls Träger öffentlicher Belange nicht mitspielen. Kurz: Dann sind ihr die Hände gebunden.
„Solange seitens dieser Behörden keinerlei Bereitschaft zu erkennen ist, dem Belang Lärmbelastung angemessen zu begegnen, läuft die den Kommunen auferlegte Lärmaktionsplanung ins Leere. Kommunen haben schlicht keinen Handlungsraum, Maßnahmen verkehrslenkender oder baulicher Art durchzusetzen“, so die Erkenntnis der von der Gemeinde Wenden für die Erstellung des Lärmaktionsplans beauftragten Firma Accon. Also bleibt die Frage: Wozu das Ganze? Nach einer Initiative der Europäischen Union sind Gemeinden verpflichtet, solche Lärmaktionspläne mit der Darstellung örtlicher Lärmprobleme und Maßnahmen zur Lärmreduktion aufzustellen.
Im Wendener Plan macht das Kölner Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik vier Lärmbrennpunkte in der Gemeinde Wenden aus: die Ortsdurchfahrten Gerlingen, Gerlingermühle, Möllmicke und Wenden. Eine alles andere als sensationelle Erkenntnis im Plan: Gerlingen ist vom Lärm am stärksten betroffen. Kein Wunder bei 20 000 Fahrzeugen, die täglich über die Koblenzer Straße fahren.
Erhebliche Bedenken der IHK
Zwei Anregungen von Trägern öffentlicher Belange sind während der einmonatigen Offenlegung des Lärmaktionsplanes eingegangen. Zum einen äußert die IHK „erhebliche Bedenken gegen den Lärmaktionsplan der Gemeinde Wenden“. Insbesondere durch die darin vorgeschlagene Einführung von Tempo-30-Regelungen in den Bereichen der Ortsdurchfahrten L 512 Gerlingen und Gerlingermühle sowie L 714 Möllmicke könne es zu unverhältnismäßigen Störungen des Verkehrsflusses und Behinderungen des Anlieferverkehrs für die ansässigen Unternehmen in der Gemeinde Wenden kommen. Deshalb bittet die IHK, alternativ technische Lösungen, wie Lärmschutzwände oder die Verwendung von Flüsterasphalt, zur Reduktion des Lärmpegels zu prüfen.
Doch genau dem erteilt der Landesbetrieb Straßenbau NRW eine Absage. Die Wirkung eines lärmmindernden Asphalts, der im Lärmaktionsplan ebenfalls vorgeschlagen wird, sei noch nicht ausreichend erwiesen und werde daher nicht als Möglichkeit einer Lärmschutzmaßnahme von Straßen NRW angesehen.
Ebenfalls nichts hält Straßen NRW von Tempo 30, denn „eine etwaige Geschwindigkeitsbeschränkung steht auf diesen Straßen deren besondere Verkehrsfunktion entgegen“. In einem Schreiben von Straßen NRW an die Gemeinde Wenden heißt es außerdem: „Verpflichtungen der Straßenbauverwaltung werden durch die Lärmaktionsplanung weder ausgelöst, noch können diese abgeleitet werden.“ Ansprüche der Gemeinde oder von betroffenen Bürgern würden nur nach Überprüfung auf Grundlage der für die Straßenbauverwaltung geltenden Bestimmungen als Einzelfallentscheidungen getroffen, so Straßen NRW.
Politiker ohne Plan
In der Ratssitzung sollten Wendens Politiker den Lärmaktionsplan beschließen. Allerdings gab es ein Malheur: Die Politiker waren ohne Plan. Das Werk lag gar nicht vor. „Was steht denn überhaupt konkret drin in diesem Lärmschutzplan?“, fragte denn auch zu Recht Ulrich Heinrich (UWG). Bauausschuss-Vorsitzender Alfred Kaufmann (CDU) erläuterte, dass der Plan von der Firma nur auf Leinwand in der Juli-Sitzung vorgestellt worden sei. Bürgermeister Peter Brüser zeigte sich überrascht, dass der Lärmaktionsplan nicht auf dem Tisch lag: „Dann sollten wir den Punkt heute absetzen. Wenn der Plan nicht vorliegt, sollte man ihn, auch wenn er uns nichts bringt, nicht beschließen.“ Wie gesagt: Viel Lärm um nichts.