Olpe/Siegen. . Zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilte die Große Strafkammer des Siegener Landgerichtes den 22-Jährigen aus Olpe. Das Gericht folgte damit exakt dem Antrag von Staatsanwalt Dr. Henry Roth. Verteidiger Klaus Hesse hatte zwei Jahre zur Bewährung gefordert.

Der junge Mann hatte die zwei ihm zur Last gelegten Überfälle gestanden. Ein Arbeitskollege hatte ihm gesagt, dass bei Rentnern viel Geld zu holen sei. Am 11. Oktober 2012 klingelte er um 7.20 Uhr in einem Mehrfamilienhaus in Olpe an der Tür zur benachbarten Wohnung eines 79-Jährigen. Er stürzte sich sofort auf den alten Mann und hielt ihm den Mund zu. Beide flogen zu Boden. Dort scblug er dem Rentner ins Gesicht. Nur das Rufen einer Nachbarin im Treppenhaus ließ den Angeklagten flüchten. „Er sah keine Chance mehr, die Tat umzusetzen“, so der Vorsitzender Richter, Wolfgang Münker.

Überfall mit Pistole

Da er sich ein neues Auto kaufen wollte, beschloss er am 21. März 2013, die „Spielstube“ in der Pannenklöpper Straße in Olpe zu überfallen. Maskiert und mit einer Soft-Air-Pistole verlangte er von der geschockten Angestellten Geld und erbeutete insgesamt 929 Euro.

„Obwohl er geständig und nicht vorbestraft war, kam nur eine Freiheitsstrafe in Betracht, die deutlich über zwei Jahre liegt. Der Strafrahmen ist so hoch, dass man nicht mehr zu einer Bewährung kommen kann“, betonte Münker. Und: „Der Antrag des Staatsanwaltes war sehr maßvoll. Tiefer konnte man nicht gehen. Das ist das unterste Ende der Fahnenstange, das vertretbar war.“ Das Gericht habe das Geständnis sehr strafmildernd berücksichtigt.

„Der Angeklagte ist mit neun Jahren aus der Türkei in den Raum Olpe gekommen. Er hat sich schnell eingelebt und den Hauptschulabschluss gemacht. Jetzt ist er bei einer Firma beschäftigt und hat konkrete Zukunftsvorstellungen. Er möchte eine Ausbildung machen“, sagte Münker. Um minderschwere Fälle habe es sich nicht gehandelt. Der Angeklagte habe die Taten gezielt geplant, die Folgen für die Tatopfer seien erheblich. „Er hätte heilfroh sein müssen, dass die erste Tat mit dem alten Mann nicht aufgedeckt wurde. Doch er hat weitergemacht. Er hat in negativer Hinsicht aus der ersten Tat gelernt und dann in der Spielstube eine Pistole mitgenommen. Das ist eine erhebliche Steigerung der Kriminalität“, so Richter Münker.

Haftbefehl überlegt

Die Kammer habe überlegt, ob sie einen Haftbefehl wegen Fluchtgefahr gegen den 22-Jährigen erlasse. „Wir wissen, dass er, wenn das schief geht mit der Ausbildungsstelle, vielleicht nach Norwegen gehen will, wo sein Schwager eine Firma hat. Wir vermuten, dass er bis gestern gehofft hat, dass er mit Bewährung hier herauskommt. Da kann schon der Gedanke kommen: Bevor ich jetzt dreieinhalb Jahre in den Knast gehe, gehe ich lieber nach Norwegen“, sagte Münker.

Doch die Kammer erließ keinen Haftbefehl, so dass der 22-Jährige das Gericht zunächst als freier Mann verlassen konnte. Schließlich sei der Angeklagte auch nach dem Antrag des Staatsanwaltes pünktlich zum Urteil gekommen, so Münker. Und: „Er ist deutscher Staatsangehöriger. Sowohl Norwegen, als auch die Türkei liefern aus. Wir sind uns sicher: Auch ohne Haftbefehl würde man ihn bekommen.“