Olpe/Altenhundem. . Am Ende fiel die Anklage wegen versuchter Vergewaltigung wie ein Kartenhaus in sich zusammen. Staatsanwalt Stephan Krieger forderte „einen ganz deutlichen Freispruch“ für den 20-Jährigen aus Altenhundem. Und auch das Olper Jugendschöffengericht sprach den Angeklagten auf Kosten der Landeskasse frei.
Es ging um eine angebliche Tat in der Nacht zum 6. Juni dieses Jahres, als der 20-Jährige mit einer 17-Jährigen auf dem Weg von Meggen nach Altenhundem war. Bei einer Tankstelle habe er das Mädchen plötzlich festgehalten und versucht, es gegen ihren Willen zu küssen, so die Anklage. Dann habe er versucht, sie zu vergewaltigen. Erst als er gehört habe, dass sich Personen nähern, habe er von ihr abgelassen, so die Anklageschrift, die auf der Strafanzeige der 17-Jährigen basierte.
„Er hat sich in Kreisen bewegt, wo ordentlich getrunken wird. Treffpunkt ist meistens der Bahnhofvorplatz in Altenhundem“, sagte Verteidiger Thomas Trapp über seinen Mandanten. Dieser bestätigte, dass man auch an jenem 6. Juni gezecht habe. Später sei er dann mit der 17-Jährigen von Meggen nach Altenhundem gegangen. Dort habe er die Polizei angerufen und gefragt, wie das aus der Gemeinde Kirchhundem stammende Mädchen nach Hause kommen solle. Die Ordnungshüter lehnten einen Fahrdienst ab und empfahlen ein Taxi. „Ich habe ihr gesagt, sie solle am Bahnhof in ein Taxi steigen. Dann haben sich unsere Wege getrennt. Ich bin nach Hause gegangen“, so der Angeklagte. An den Vorwürfen sei „hundertprozentig nichts dran. Wir kennen uns von der Schule und den Treffen am Bahnhof her. Wir treffen uns auch weiterhin regelmäßig am Bahnhof. Das ist alles freundschaftlich.“
Die 17-Jährige hatte im Vorfeld beantragt, in Abwesenheit des Angeklagten vernommen zu werden. „Erhebliche Nachteile sind nicht zu befürchten, da es nach der Tat noch Kontakte gibt“, so Staatsanwalt Krieger. Der Angeklagte blieb im Saal, das Gericht schloss die Öffentlichkeit aber aus. Eine Ärztin der Kinderklinik Siegen, die die 17-Jährige damals untersucht hatte, berichtete, dass sie keine Verletzungen oder frischen Hämatome festgestellt habe.
„Es steht hier Aussage gegen Aussage. Objektiv haben wir nichts für einen Tatnachweis. Die Variante des Angeklagten ist aber plausibel, das, was die Zeugin gesagt hat, nicht. Das Verhalten nach der Tat ist nicht nachvollziehbar“, meinte Staatsanwalt Krieger. Das Mädchen habe bestätigt, dass der Angeklagte die Polizei angerufen habe, damit sie nach Hause kommt. Danach soll es dann angeblich die Vergewaltigung gegeben habe. Zudem habe das Mädchen bei Polizei und vor Gericht zwei unterschiedliche Tatorte geschildert. Kriegers Forderung nach dem „deutlichen Freispruch“ schloss sich Verteidiger Trapp an.
Auch Richter Sondermann sprach von „nicht unerheblichen Widersprüchen bei Polizei und Gericht“. Zudem wäre zu erwarten gewesen, dass sie die Personen, die sich bei der angeblichen Tat näherten, um Hilfe gebeten hätte. Ein ganz wichtiger Gesichtspunkt sei, dass die Zeugin das Telefonat des Angeklagten mit der Polizei bestätigt habe: „Sie sagt, dieses Telefonat sei vor dem Vorfall gewesen. Der angebliche Tatort war dann drei Kilometer entfernt.“ Und: „Es gibt gewisse Zweifel an der Verlässlichkeit. Wir wollen aber nicht so weit gehen, dass sie sich die Geschichte ausgedacht hat.“