Olpe. .

Von Einsicht keine Spur: Wie ein Aal wand sich ein 35-jähriger Olper vor dem Kadi. Die beiden exhibitionistischen Taten stritt er ab. Vielleicht habe er sich entblößt gezeigt - dann aber nur aus Versehen.

Staatsanwalt Rau ging in der Anklage allerdings von purer Absicht aus. Am Anfang dieses Jahres war der Angeklagte mit seinem Auto auf der Olper Martinstraße stadtauswärts unterwegs. Mit Schrittgeschwindigkeit fuhr er nachmittags an einer 18-jährigen Schülerin vorbei und öffnete das Fenster. Dabei saß er mit offener Hose im Auto. Am 30. April schockierte der Olper dann eine 25-Jährige auf der Humboldtstraße in Drolshagen. Er betätigte die Lichthupe, und als die junge Frau ins Auto schaute, sah sie den entblößten Angeklagten. „Er hat in der Absicht gehandelt, sich sexuell zu erregen“, sagte Staatsanwalt Rau.

„Ich habe in der Humboldstraße angehalten, weil mein Handy klingelte, mich nach hinten gebeugt und danach gesucht“, sagte der 35-Jährige. Er trage nicht immer Unterwäsche und vielleicht hätten sich beim Zurückbeugen Knöpfe seiner Jeans geöffnet. Diese Version tischte er auch den Polizeibeamten auf, die ihn nach der Anzeige der 25-Jährigen und der Mitteilung des Autokennzeichens in seiner Wohnung in Olpe aufsuchten. „Er gab an, dass die Knöpfe seiner Hose defekt seien und sich von selber lösen würden. Außerdem trage er keine Unterwäsche. Er hat mir dann auch gezeigt, dass er keine Unterhose anhatte“, berichtete ein Polizeibeamter. Seltsam: Der Beschuldigte sagte den Beamten von sich aus, dass er seine Hose nicht heruntergezogen habe. „Danach hatten wir ihn überhaupt nicht gefragt“, so der erstaunte Polizist.

Einspruch zurückgezogen

Richterin Bäuscher ging der Sache auf den Grund. „Hing da zufällig etwas raus?“, fragte sie die 25-Jährige. Eindeutige Antwort: „Nein. Das war mit Absicht.“ Sie sei auf dem Weg zum Drolshagener Marktplatz gewesen. Er habe zweimal mit der Lichthupe geblinkt. „Als ich ins Auto schaute, waren die Genitalien komplett zu sehen“, sagte die Drolshagenerin. Und: „Ich habe Panik gekriegt, weil da kein Mensch in Sicht war. Ich hatte Angst. Der ist mir ja auch noch hinterhergefahren.“ Nach dem Vorfall sei sie mehrere Wochen nicht alleine raus gegangen. „Ja, das ist er auf jeden Fall“, bestätigte auch die 18-Jährige, dass der richtige Täter auf der Anklagebank sitzt. Der 35-Jährige schien indes wenig beeindruckt, schüttelte den Kopf, grinste und blätterte teilnahmslos in einem Prospekt.

Per Strafbefehl war der bislang nicht vorbestrafte Olper zu 45 Tagessätzen je 20 Euro verurteilt worden. Am 5. August hatte er gegen dieses schriftliche Urteil Einspruch eingelegt, so dass es jetzt zur Verhandlung kam. Richterin Bäuscher zeigte dem Angeklagten jedoch auf, wohin die Reise geht: „Eine Verurteilung nach der Beweisaufnahme ist höchst wahrscheinlich. Diese würde dann höher ausfallen oder Sie nehmen den Einspruch jetzt noch zurück.“ Bevor der Angeklagte über diese goldene Brücke ging, musste ihm die Richterin aber noch einmal die Konditionen vorrechnen: „Mit dem Strafbefehl zahlen Sie 900 Euro. Bei einer Verurteilung würden Sie 45 Tagessätze zu je 45 Euro erhalten. Das macht 2.025 Euro.“ Diese Rechnung hatte der Angeklagte, der sich gelangweilt mit dem Oberkörper auf den Tisch gelegt hatte, verstanden: „Dann nehme ich die 900 Euro.“

Damit war das Urteil rechtskräftig. „Ich möchte so ein Verhalten, dass Sie in Olpe und Drolshagen herumfahren, hier nicht mehr erleben. Wenn das noch einmal vorkommt, gibt es ein ganz anderes Ergebnis. Dann kommt es ins Führungszeugnis und der Arbeitgeber kriegt es mit“, schrieb Richterin Bäuscher dem Angeklagten ins Stammbuch.