Grevenbrück. . Der Motorroller war zu schnell, obendrein nicht versichert. Der 16-Jährige besaß keinen Führerschein. Die Polizei zog ihn am Samstag in Grevenbrück aus dem Verkehr.
So leicht kann die heimischen Polizeibeamtinnen und -beamten nichts erschüttern. So mancher Einsatz verlangt den Ordnungshütern dann aber doch ein ungläubiges Kopfschütteln ab.
Den Polizeibeamter der Wache Lennestadt fiel auf einer Streifenfahrt am Samstag Nachmittag in Grevenbrück ein Motorrollerfahrer auf, der augenscheinlich viel zu schnell unterwegs war. Zudem war auf den ersten Blick zu sehen, dass an dem Zweirad kein Versicheurngs-Kennzeichen befestigt war.
Der Zweiradfahrer wurde für eine eingehende Kontrolle angehalten. Bei der Überprüfung stellten die Beamten schnel, fest, dass der Motorroller weitaus schneller als die Bauart- und Zulassungs-bedingten 50 km(h fahren konnte. Dei für das Lenken derartiger Fahrzeuge benötigte Fahrerlaubnis besaß der 16-jährige Lennestädter allerdings nicht.
Zudem waren die beiden Reifen des Rollers abgefahren. Sie wiesen nicht mehr die erforderliche Profiltiefe auf. Den Jüngling erwarten nun Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, ohne Betriebserlaubnis und wegen abgefahrener Reifen.
Da sich der 16-Jährige den Motorroller von einem ihm bekannten Lennestädter ausgeliehen hatte, sieht sich nun auch dieser einer Strafverfolgung ausgesetzt: Auch auf den Halter des Motorrollers kommt ein Strafverfahren zu, weil er dem Führerschein-losen Jüngling das technisch mit Mängeln behaftete Fahrzeug zu der Ausfahrt überlassen hatte.