Olpe. .
Spätestens bei Facebook endet des Richters Machtfülle: Das zumindest könnte sich vor dem Olper Amtsgericht als unbefriedigendes Fazit abzeichnen in einem Prozess gegen einen 47-jährigen Informatiker, der derzeit wegen Betruges in der JVA Attendorn einsitzt und sich per Gerichtsbeschluss (Gewaltschutzgesetz) seiner geschiedenen Frau und Stiftochter nicht nähern darf. Auch eine Kontaktaufnahme per Telefon oder übers Internet ist ihm untersagt. Doch genau das wirft ihm die Anklage vor. Gegen die Auflage soll er gleich mehrfach verstoßen und seine in Siegen wohnende Ex-Frau über Email, Facebook und Handy mit Beleidigungen verfolgt haben - so geschehen Ende Juni des vergangenen Jahres. Doch der Angeklagte, der von der Kreuztaler Rechtsanwältin Katharina Batz verteidigt wird, bestritt im Gerichtssaal gestern sämtliche Vorwürfe.
Wie die beleidigenden Einträge tatsächlich zu seiner Ex-Frau gelangt sind, konnte im Gerichtssaal nicht beweiskräftig ermittelt werden. Verdächtigungen und Vermutungen machten die Runde, eine ehemalige ,Facebook-Bekannte’ des Angeklagten spielte eine Rolle, die quasi versehentlich Facebook-Kontakt zur Ex-Frau des Angeklagten gehabt haben sollte. Als Zeugin war diese Frau jedoch nicht geladen, was Richterin Bäuscher aber für den nächsten Prozesstag nachholte.
„Sehr strittige Ehesache“
Anwältin Batz machte das Gericht und die Vertreterin der Anklage, Oberamtsanwältin Barbara Knebel, darauf aufmerksam, es habe sich bei der Scheidung um eine heftige wie langwierige Auseinandersetzung gehandelt: „Eine sehr strittige Ehesache.“ Auch die Verhandlung gestern ließ der Angeklagte nicht verstreichen, um seiner Ex Vorwürfe zu machen.
Die Ex-Frau stellte den Sachverhalt im Zeugenstand nahezu entgegengesetzt dar. Ihr geschiedener Mann verfolge sie unaufhörlich, verleugne und beleidige sie und ihre Mutter über Facebook, Emails und Handy. Ihr Wunsch, den sie im Gerichtssaal unter Tränen mehrfach wiederholte: „Er soll mich einfach nur in Ruhe lassen.“
Worauf Oberamtsanwältin Knebel ihr den Rat gab, die beste Reaktion auf Stalking sei eben keine: „Ignorieren Sie das.“ Keinerlei Nachrichten lesen, nicht reagieren, weder per Computer oder im Internet sei das wirkungsvollste Rezept. Nur die Facebook-Schreiben vorzulegen, werde als Beweis kaum dienlich sein. Knebel: „Das Internet ist nicht kontrollierbar.“ Jeder hätte sich mit dem Namen des Angeklagten über Facebook mit ihr in Verbindung setzen können.
Richterin Bäuscher blieb nur, den Prozess zu vertagen. Unter anderem soll die erwähnte Facebook-Bekannte des Angeklagten über ihre Facebook-Kontakte zur Ex-Ehefrau aussagen. Den Absender der Facebook-Beleidigungen nachträglich über die sogenannte ,IP-Adresse’ ausfindig zu machen, so Richterin Bäuscher, werde kaum noch möglich sein. Das gehe nur drei Monate lang.