Attendorn. . In Attendorn regen sich viele Anwohner der Landstraße L697 nach Helden über rasende Motorradfahrer und den durch sie verursachten Lärm auf.
Das Thema Rasen hat in unserer Leserschaft speziell in Attendorn ein großes Echo gefunden, wobei der Bereich Heldener Straße /Landstraße 697 nach Helden, und dabei nochmals verstärkt das Thema Motorradfahrer im Mittelpunkt der Zuschriften mehrerer Leser steht.
„Bei schönem Wetter wird die Straße vom Ortsausgang Attendorn in Richtung Helden und zurück regelmäßig zu einer Motorradrennstrecke“, berichten Michaela und Ralph Gangler, wobei laut Andreas Klement „der Lärm und die Raserei von morgens um 7 Uhr bis zum dunkel werden“ anhalten. „Da wird es schon mal schwierig, den ruhigen Nachmittag auf der Terrasse zu genießen“, schildern auch Thomas und Susanne Braunschneider ihre Erfahrungen. Bemängelt wird, dass Beschwerden bei der Stadt Attendorn und anderen Behörden bisher ohne Wirkung geblieben seien. „Selbst wenn Rennen mit der Stoppuhr gefahren werden, schön gefilmt mit der Helmkamera, wird nicht reagiert“.
Da es sich um eine Landstraße handelt und nicht viel passiert sei, könne man nichts machen, sei ihnen mitgeteilt worden. Das berichtet auch Rita Striak, die ein Haus an der Heldener Straße besitzt. Sie hat bei der Stadt Attendorn angeregt, in dem Kurvenbereich zwischen dem Haus Heldener Straße 5 und der Einmündung des Kluser Wegs eine Tempo-30-Zone einzurichten. Dort ermöglicht es eine Ampel den Anwohnern der Straße Am Mooskamp überhaupt erst, gefahrlos abzubiegen. Geschehen sei nichts.
Sowohl der Attendorner Ordnungsamtsleiter Karl-Josef Hammer als auch Erster Polizeihauptkommissar Reinhard Schulte, Leiter der Direktion Verkehr bei der Kreispolizeibehörde Olpe, kennen diese und ähnliche Beschwerden. Doch: Die Landstraße 697 weist in diesem Bereich keine Unfallhäufungspunkte auf. Schulte: „Es gab einmal Auffälligkeiten im Bereich der Kurven hinter dem Abzweig in Richtung Berlinghausen und der Serpentinen hinunter nach Helden, doch die haben wir nach einigen Maßnahmen, wie etwa die Verdichtung der Leitpfosten und das aufstellen von Richtungsschildern, weitgehend im Griff“.
Auch habe man am Ortseingang von Helden auf Wunsch von Anwohnern schon geblitzt. Das Ergebnis zeige: „Ausreißer gibt es überall. Nur die, die rasen, bleiben im Gedächtnis haften“. Man habe, so Schulte weiter, rechtlich kaum eine Handhabe, den Verkehr auf diesem Stück der Landstraße weiter zu reglementieren. Eine Sperrung für Motorräder gar, wie es sie zum Teil auf Strecken in der Eifel oder im Schwarzwald bereits gibt, sei nicht durchzusetzen. Das käme einer Teilentwidmung der Straße gleich, wofür es keinen rechtlich haltbaren Grund gäbe. Trotzdem behalte man diesen Streckenabschnitt weiter im Auge, auch wenn die Polizei nicht überall sein könne.
Gehandelt hat man auf der Landstraße von Rönkhausen über den Lenscheid in Richtung Hagen, wo es allerdings immer wieder zu schweren Unfällen kommt. Dort wurde im Frühjahr neben der Höchstgeschwindigkeit 70 auch ein komplettes Überholverbot eingerichtet, das auch immer wieder überprüft wird. „Wir haben dort schon etliche Anzeigen geschrieben“, weiß Reinhard Schulte.
Das Problem der Lärmbelästigung durch das harte Beschleunigen von Motorrädern ist nur schwer zu lösen. Die Polizei misst bei ihren Kontrollen nicht die Lautstärke der Motorräder. „Sollte aber der Verdacht bestehen, dass ein Motorrad durch bauliche Veränderungen lauter ist zulässig, kann es zur technischen Untersuchung eingezogen werden“, so Reinhard Schulte.
Was für die Probleme auf der L 697 auf der freien Strecke gilt, gilt auch für die Wünsche unserer Leser innerhalb der geschlossenen Ortschaft. Seit es die Ampel im Kurvenbereich der Einmündung des Mooskamps gibt, ist diese Stelle laut Karl-Josef Hammer „völlig unauffällig“ und gibt keinerlei Anlass für das Ergreifen weiterer Maßnahmen, wie etwa das Einrichten einer Tempo-30-Zone, die man auf einer Landstraße ebenfalls nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen einrichten kann.
Auf Landstraßen können nur unter bestimmten Voraussetzungen Tempolimits angeordnet werden. Das gilt innerorts wie außerorts.
Etwa, wenn die Statistiken Unfallhäufungspunkte ausweisen, für deren Feststellung klare Kriterien gelten.
Geschwindigkeitsmessungen können im Kreis Olpe nur die Polizei oder der Kreis als Straßenverkehrsbehörde vornehmen.
Angesichts der geltenden Vorschriften ist ganz einfach, Motorräder ganz legal laut zu machen. Die Lautstärke hängt wesentlich vom Fahrstil ab.