Olpe. .

Die Anklage war nicht von Pappe: Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und der Versuch, ein Gebäude in Brand zu setzen. Nach der Beweisaufnahme im Olper Jugendschöffengericht blieb aber lediglich noch eine Sachbeschädigung übrig. Allerdings hätte die ganze Sache böse enden können.

Nach einem Zechgelage spazierten der 20-jährige Angeklagte und seine drei Kumpels in der Nacht zum 6. Januar dieses Jahres über den Olper Hatzenberg. Ein junger Mann hatte dann die zündende Idee, einen Feuerwerkskörper in das Zimmer eines 15-Jährigen zu werfen. Der im gleichen Haus wohnende Angeklagte nahm den Silberkreisel, entzündete ihn und warf ihn durch das gekippte Fenster hinein. Unmittelbar darunter lag der Junge schlafend im Bett. Durch ein Geräusch wurde er wach. „Es war starke Rauchentwicklung im Zimmer. Die Matratze war angebrannt. Die haben wir über den Balkon hinausgeworfen“, sagte die Mutter. Der 15-Jährige kam mit dem Schrecken davon.

Neun Flaschen Bier

Wie Kaugummi zog sich das scheibchenweise Geständnis des 20-Jährigen. Nur nach dem Alkoholkonsum gefragt, antwortete er wie aus der Pistole geschossen: „Neun Flaschen Bier.“ Richter Richard Sondermann wunderte sich: „Die haben sie genau gezählt?“ Er habe nicht erkannt, dass es sich um einen Silberkreisel handelte, versicherte der Angeklagte. „Wir wissen alle, was damit passieren kann. Wenn ich den anstecke, dreht der sich wie Teufel und es sprühen Funken“, so der Richter.

Imponiergehabe

„Es sollte einfach nur so ein kleiner Streich sein. Ich wollte ihn erschrecken. Ich habe gedacht, dass es nur ein Böller ist, der knallt“, sagte der Angeklagte. Dem 20-Jährigen sei die Schwere der Straftat nicht bewusst gewesen, meinte die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe: „Das ist wohl aus Imponiergehabe entstanden, ohne über die Folgen nachzudenken.“

Staatsanwalt Florian Linz beschränkte die Anklage dann auf Sachbeschädigung. Es handele sich nicht um eine konkrete Gefährdung durch eine Explosion. Eine vorsätzliche Inbrandsetzung des Gebäudes sei nicht nachweisbar. Es sei eine fahrlässige Handlung. „Das Verhalten hat aber zu einer erheblichen Gefährdung Dritter geführt. Er kann von Glück sagen, dass nicht mehr passiert ist“, so Linz, der für 120 Sozialstunden und eine einjährige Betreuung durch einen Sozialpädagogen plädierte. Verteidiger Andreas Hesse forderte nur 80 Sozialstunden: „Die ganze Tat war ein jugendtypischer Streich aus der Gruppe heraus. Es war keine hohe kriminelle Energie. Man hat nicht nachgedacht, was hätte passieren können.“

Im Urteil folgte das Gericht dem Staatsanwalt. „Er wusste genau, dass es ein Kreisel war, der Funken von sich gibt. Er handelte aus Gedankenlosigkeit. Das Wort Streich ist angesichts der Gefährdungslage aber fehl am Platz“, sagte Richter Sondermann. Das Gefährdungspotential sei erheblich gewesen. Es hätte Verletzungen geben können. Zudem habe der Brand der Matratze auf das Gebäude übergreifen können.