Olpe/Siegen. . Wegen schweren Raubes und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte verurteilte die Jugendkammer des Siegener Landgerichtes den 20-jährigen Griechen aus Olpe zu viereinhalb Jahren Jugendstrafe. Einbezogen ist ein früheres Urteil von 16 Monaten. Zudem beschloss das Gericht Haftfortdauer.

„Wir sehen konkrete Fluchtgefahr. Er könnte sich nach Griechenland absetzen. Dort hat er Verwandte“, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Münker.

Wie berichtet, hatte ein maskiertes Duo am 3. Januar 2012 mit Vorschlaghammer und Axt die Tankstelle an der Westfälischen Straße in Olpe überfallen und 400 Euro erbeutet. Einen durch DNA-Spuren überführten Wendener (20) hatte das Gericht im September zu zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Als Komplizen hatte er in der Verhandlung den jetzt Angeklagten genannt. Dieser hatte sich bei der Festnahme massivst gewehrt und einen Polizisten in den Arm gebissen.

Richter Münker wies die Kritik von Verteidiger Dr. Frank Nobis bezüglich der Ermittlungsbhörden zurück: „Es ist richtig, dass die Polizei in Olpe in zwei Fällen die Ermittlungen nicht vollständig dokumentiert hat. Das waren leichte Nachlässigkeiten. Der Vorwurf, dass sich die Polizei auf den Angeklagten eingeschossen hat, ist aber absurd. Man kann der Polizei in Olpe keinen Vorwurf machen.“ Sie sei auch entlastenden Hinweisen sofort nachgegangen.

Das Gericht war überzeugt, dass der Wendener den richtigen Komplizen genannt hat. Richter Münker ging mit dem Angeklagten hart ins Gericht. Er habe eine Bekannte gebeten, ihm ein falsches Alibi zu geben: „Das ist eine Sauerei.“ Und: „Alles, was der Angeklagte und sein Verteidiger inszeniert haben, ist in die Hose gegangen.“ Mit dem Vermessungsgutachten habe man ausschließen wollen, dass der 20-Jährieg der Täter ist. Das Gegenteil sei aber der Fall gewesen.

Fast alles spreche gegen den Angeklagten, so Münker: Vorstrafen, falsches Alibi, erhebliche kriminelle Energie beim Überfall mit Hammer und Axt sowie eine höhere Beuteerwartung. Dass der Wendener glimpflicher davon gekommen sei, liege an dessen Einsicht: Er sei geständig gewesen und habe sich entschuldigt. „Die Strategie des Angeklagten halten wir für total falsch. Nach dem Widerruf des Alibis muss er am ersten Verhandlungstag ein Geständnis ablegen“, so Münker. 20 Monate hat der 20-Jährige bereits verbüßt: elf Monate des einbezogenen Urteils sowie neun Monate U-Haft. „So wie er sich verhalten hat, läuft das aber eher Richtung Endstrafe hin“, meinte der Richter.

Staatsanwältin Anna Poll-Wolbeck hatte fünf Jahre und zehn Monate Jugendstrafe gefordert. Der Angeklagte sei überführt. Die Aussage des Wendeners zeige keine Belastungstendenz. Kurz vor der Tat habe der Angeklagte 100 Euro von seinem Konto abgehoben. Geld, vom dem Axt und Hammer gekauft worden seien. Die Staatsanwältin hob die hohe Gewaltbereitschaft des 20-Jährigen hervor. Verteidiger Dr. Frank Nobis forderte hingegen Freispruch oder hilfsweise Einstellung des Verfahrens wegen Verfahrenshindernissen: „Zeugen wurden beeinflusst, Beweismittel unterdrückt. Es gab unzulässige Versprechungen durch die Ermittlungsbehörden.“

Der im Prozess schweigende Angeklagte wirkte nach dem Urteilsspruch gefasst. Seine Mutter brach in Tränen aus und musste den Gerichtssaal verlassen.