Olpe/Finnentrop. . „Ich möchte mich bei Ihnen entschuldigen, ich bereue das zutiefst“: Der 23-jährige Angeklagte aus Finnentrop spricht die junge Frau in der ersten Reihe der Zuhörerbänke im Olper Gerichtssaal 037 direkt an. Sie bricht in Tränen aus - nicht zum ersten Mal an diesem Tag. Der Banküberfall, den sie als Kassiererin miterleben musste, hat eine tiefe Wunde in ihre Seele gerissen.
Als am 5. September 2012 gegen 9.25 Uhr ein maskierter Mann in die Sparkassen-Filiale im oberbergischen Kürten-Biesfeld stürmte und die Aushilfskassiererin zur Herausgabe von 3234 Euro zwang, wartete der 23-jährige Finnentroper draußen in einem weißen Seat Ibiza ungeduldig auf die Rückkehr seines Komplizen. Er war nur der Fahrer des Kölner Gangsters, aber er hatte den Überfall zusammen mit ihm geplant. Von der Beute bekam er schließlich 1000 Euro.
„Da kann man sich nur an den Kopf fassen, für 1000 Euro eine solche Straftat zu begehen“, entfährt es Richter Richard Sondermann am Freitag in der Verhandlung des Olper Schöffengerichts.
Kuriosum am Rande: Die demonstrativ zu Schau getragene Ausbuchtung in der Kleidung des Kölners, die eine gezogene Schusswaffe darstellen sollte, stammte von einer Spielzeugpistole aus einem Kölner Karnevalsgeschäft.
Während der Haupttäter und andere Beteiligte sich wegen einer ganzen Reihe von Überfällen derzeit vor einem anderen Gericht verantworten müssen, wurde das Verfahren gegen den Finnentroper abgetrennt und nach Olpe verlegt. Aus gutem Grund, denn der 23-Jährige hatte vor der Polizei ausgepackt und diverse Namen genannt, für die sich die Fahnder brennend interessierten. Damit, so Richter Sondermann, habe der Angeklagte „zur Aufklärung anderer Taten beigetragen“.
Auch vor dem Olper Schöffengericht räumt der junge Mann alles ein. Grund genug den Kölner Rechtsanwalt Gordon Christiansen, der den Angeklagten verteidigt, „nicht mehr als drei Jahre Haft“ zu fordern. Außerdem solle der Finnentroper vorübergehend aus der U-Haft entlassen werden, damit er beim erneuten Strafantritt in den offenen Vollzug komme.
Die Rechnung des Siegener Oberstaatsanwalts Johannes Daheim („Das schreit nach einer empfindlichen Strafe“) sieht ein wenig anders aus. Das Strafmaß für räuberische Erpressung reiche von einem Jahr bis zu 15 Jahren. Da es sich hier aber nicht nur um eine Handy-Abzocke handele und der mehrfach vorbestrafte Finnentroper die Tat eine Woche nach dem Absitzen seiner letzten Haftstrafe verübt habe, seien drei Jahre und vier Monate durchaus angemessen. Auch Richter Sondermann attestiert dem Angeklagten eine „erschreckende Rückfallgeschwindigkeit“. Zusammen mit den beiden Schöffinnen schickt er den 23-Jährigen schließlich für drei Jahre hinter Gitter. Der Finnentroper, der die Haftstrafe vor seinem Coup in Kürten-Biesfeld nur zu zwei Dritteln abgesessen hatte, müsse jetzt damit rechnen, dass ihm restliche Drittel nachträglich aufgebrummt werde. Summa summarum, rechnet Richter Sondermann vor, ergäben das drei Jahre und zehn Monate.
Die von der Verteidigung geforderte Entlassung aus der U-Haft lehnt das Schöffengericht ab. „Das macht keinen Sinn“, so der Richter. Schließlich sei die Fluchtgefahr jetzt noch größer als vorher.