Grevenbrück. . Wegen Unfallflucht hatte sich eine 41-jähriger Berufskraftfahrer aus dem Märkischen Kreis vor dem Lennestädter Amtsgericht zu verantworten. Mit seinem Lkw hatte er beim Rückwärts-Rangierenen den Pfosten eines Rolltores gestreift. Die Staatsanwaltschaft konnte ihm nicht nachweisen,dass er den Rempler mitbekommen hatte, bevor er weiterfuhr.

Für den 41-jährigen Berufskraftfahrer aus Halver stand einiges auf dem Spiel. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, Mitte Juni 2012 in Bamenohl mit seinem Lkw einen beim Rangieren erheblichen Sachschaden angerichtet zu haben und anschließend einfach davon gefahren zu sein.

„Der Stichweg direkt am Bahnübergang zum Lager der Bundesnetzagentur war total eng“, erinnerte sich der Angeklagte. Zudem sie der Weg durch eine Baustelle damals noch schmaler gewesen. Nachdem er seine Ware abgeliefert hatte musste er rückwärts wieder zur Johannes-Scheele-Straße. Dabei streifte er mit dem Heck offenbar den Führungspfosten eines Schiebetores.

Stattliche Reparaturkosten

„Ich habe nur auf die Front des Lkw geachtet, um nicht um die Baugrube zu fahren“, schilderte der Kraftfahrer. Vom Geschehen am Heck habe er nichts mitbekommen.

Er sei zu seiner Spedition zurückgefahren, wo ihn dann sein Chef auf einen Unfall angesprochen habe. Am 12-Tonner habe es lediglich Farbabrieb an einem Verriegelungshaken am Heck gegeben. Weil die gesamte Toranlage samt Pfosten und Antrieb samt Bremssystem erneuert worden war beliefen sich die Reparaturkosten schließlich auf stolze 6824,72 Euro.

Anklage wackelt

Sichtlich irritiert zeigten sich dann Staatsanwaltschaft und Amtsrichter Witte bei der Schilderung des Hauptbelastungszeugen, eines 48-jährigen Gleisbau-Arbeiters aus Dresden. Seine Truppe hatte damals beim Kabelverlegen mit der Baugruppe für die zusätzliche Verengung des Weges gesorgt. „Der Lkw Fuhr rückwärts, dann gab es einen Rums - und der Pfosten stand schief.“ Bei der Polizei habe er ausgesagt, dass der Fahrer damals ausgestiegen, zum Heck gegangen sei und sogar ein Metallteil aufgehoben habe, bevor er geflüchtet sei, erinnerte Richter Witte. „Davon habe ich nichts gesehen“, so der Zeuge. Da müsse es sich um einen anderen Augenzeugen handeln.

Fotos vom Lkw und dem „minimal schräg stehenden Pfosten“ gab es auch keine. „Es sind damals keine gemacht worden“, so ein Polizeibeamter im Zeugenstand. Und bis heute wurde auch der Lkw nicht in Augenschein genommen. So stellte sich die Frage, ob und in welchem Ausmaß der Fahrer den Rempler überhaupt hätte bemerken können oder müssen. Angesichts der Schadenshöhe war der Tatvorwurf der Unfallflucht also gravierend, bedrohte seine Fahrerlaubnis und damit seine berufliche Existenz

Unklare Beweislage

Angesicht der unklaren Beweislage, der nicht optimalen Ermittlungsarbeit und er Tatsache, dass der Angeklagte bisher eine absolut blütenweiße Weste hatte, schlug das Gericht vor, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 600 Euro in sechs Monatsraten ans Elisabeth-Hospiz einzustellen. Der 41-Jährige stimmte sofort zu und beteuerte: „Ich habe von dem Vorfall damals absolut nichts mitbekommen.“