Kreis Olpe. . Am Montagnachmittag hielten Polizeibeamte einen Mofafahrer (15) in Kirchhundem an, dessen blaues Versicherungskennzeichen abgelaufen war. Sie untersagten ihm die Weiterfahrt und erstatteten eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Die Polizei nimmt diesen Fall zum Anlass, Zweiradfahrer auf das Ablaufen ihres Versicherungsschutzes zum 28. Februar hinzuweisen.
Wer noch kein neues Versicherungskennzeichen hat, sollte es sich umgehend besorgen. Sonst macht man sich strafbar, ist im Falle eines Unfalls nicht versichert und müsste einen entstandenen Schaden aus eigener Tasche bezahlen.
Ein Versicherungskennzeichen als Nachweis für eine gültige Haftpflichtversicherung ist für jeden Halter eines Mofas, Mopeds oder Rollers Pflicht, wenn sie ein Motorvolumen von maximal 50 Kubikzentimeter besitzen und eine Höchstgeschwindigkeit von 45 Stundenkilometer nicht überschreiten. Das Kennzeichen ist für maximal ein Jahr gültig.
Die Schriftfarbe auf den Kennzeichen wechselt von Jahr zu Jahr.