Olpe. .

Die Brutalität, mit der ein 17-jähriger Olper am 11. August vergangenen Jahres eine Tankstelle in Lethmathe überfiel, ist erschreckend. In nicht-öffentlicher Sitzung verurteilte ihn das Jugendschöffengericht Olpe jetzt zu fünf Jahren Einheitsjugendstrafe. Darin enthalten ist eine noch offene Strafe von eineinhalb Jahren.

„Er hat mich minutenlang durch den Laden geprügelt“, berichtete die 40-jährige Tankstellen-Angestellte: „Ständig kriegte ich Kopfnüsse. Ich weiß nicht, wie viele. Er schmiss mich vor ein Regal. Ich sah nur noch Sterne.“ Dann hätte sie der maskierte Räuber an der Bluse wieder hochgezogen: „Er hat mich in Richtung Kasse getreten und geschlagen.“ Doch die 310 Euro reichten dem Täter nicht. „Als ich ihm sagte, dass ich nicht an den Tresor komme, hat er mehrmals gesagt, dass er mich umbringt“, so die 40-Jährige, die durch die brutale Attacke einen doppelten Nasenbeinbruch und einen Mittelschädelbruch erlitt. Zudem versetzte ihr der ständig mit einem Messer herumfuchtelnde Räuber Stiche an beiden Oberarmen und Kratzer im Gesicht. Noch immer ist die 40-Jährige arbeitsunfähig und in psychotherapeutischer Behandlung. Sie hat Alpträume und ständig Kopfschmerzen.

Während der 17-Jährige den Überfall alleine verübte, agierte ein Trio im Hintergrund. Ein Olper (19) sowie zwei Wendener (18 und 19) warteten im Auto. Zuvor hatte sich das Quartett in einer Spielothek am Olper Bahnhof getroffen. Als das Geld verzockt war und man überlegte, an Nachschub zu kommen, schlug der 17-Jährige einen Tankstellen-Überfall vor. Man fuhr in Richtung Dortmund. Dass die Tankstelle in Lethmathe überfallen wurde, war Zufall.

Jugendstrafe zur Bewährung

In öffentlicher Sitzung hatte das Jugendschöffengericht Olpe die drei Heranwachsenden bereits am 22. Januar dieses Jahres verurteilt. Der 19-jährige Wendener, der das Auto fuhr, und der 18-Jährige, der die schwarze Tatkleidung und das Messer besorgte, erhielten jeweils sechs Monate Jugendstrafe zur Bewährung. Für den mehrfach vorbestraften und bei der Tat unter Bewährung stehenden 19-Jährigen aus Olpe gab es unter Einbeziehung eines früheren Urteils insgesamt zwei Jahre und sechs Monate „ohne“. Alle drei haben das Urteil inzwischen angenommen, so dass es rechtskräftig ist. In der Verhandlung gegen alle vier Angeklagten am 22. Januar hatte der Verteidiger des 17-Jährigen, Oguz Sarikaya (Köln), den Beweisantrag für ein Sachverständigengutachten über die Schuldfähigkeit gestellt. Begründung: Die intellektuellen Fähigkeiten des Angeklagten mit einem Intelligenzquotienten von 65 lägen im Grenzbereich zur geistigen Behinderung.

Das Schöffengericht kam dem Verteidiger-Antrag nach, trennte das Verfahren ab und verhandelte jetzt in nicht-öffentlicher Sitzung allein gegen den 17-Jährigen. Dabei kam das Gericht zum Ergebnis, dass der seit gut einem halben Jahr in U-Haft sitzende junge Olper schuldfähig ist und verurteilte ihn zu den fünf Jahren Einheitsjugendstrafe.