Wenden/Siegen. . Ende des Monats sitzt ein junger Mann aus Wenden wegen Drogenhandels auf der Anklagebank des Siegener Landgerichts. Er gehörte zur „mittleren Ebene“ im Kreis Olpe, wie es ein Polizeibeamter beschrieb, hatte „sowohl Leute über sich, als auch selbst am Start“. Zwei seiner Kontaktpersonen mussten sich bereits vor der 1. Großen Strafkammer verantworten.

Der eine (51) kommt aus dem Rheinland, der zweite Mann (46) lebt normalerweise in Holland. Aktuell sitzen beide in Untersuchungshaft. Dass ihr Drogenhandel in Siegen abgeurteilt wird, obwohl beide nicht im Sauer- oder Siegerland aktiv geworden sind, liegt an der Verbindung zum Wendener S., der beim älteren der beiden Angeklagten mehrfach größere Mengen von Ecstasy-Tabletten und Amphetaminen bestellte und auch bekam.

Der Sauerländer habe ihn kontaktiert, nachdem ein gemeinsamer Bekannter verhaftet worden sei, erklärte der Mann aus Düsseldorf. Er wiederum bestellte seine Drogen bei seinem Mitangeklagten aus Holland. Dort war ihm dessen Drogensucht aufgefallen. „Ich kam aus Holland, deshalb hat er mich angesprochen“, bestätigte der zweite Angeklagte. Er hatte einen weiteren Kontaktmann, der ihm die Drogen besorgte.

Wie berichtet, sollte urspünglich gemeinsam gegen alle fünf Angeklagten verhandelt werden, was aber aus Termingründen der Anwaälte nicht möglich war.

Längere Telefonüberwachungen des Mannes aus Wenden hatten die Olper Polizisten auf die Spur der beiden Verdächtigen geführt, die alle Vorwürfe einräumten. Damit kürzten sie das Verfahren ab. Der Ältere gab an, aus gesundheitlichen Gründen Drogen und Medikamente genommen zu haben, was sein Verteidiger auch als strafmindernd werten wollte. Der Mann hatte bereits mehrfach mit Drogen zu tun, war 2007 wegen Handels zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.

Von diesen hat er drei Jahre verbüßt. Der Rest wurde 2010 zur Bewährung ausgesetzt, deren Widerruf nun drohen könnte. Für die jetzt angeklagten fünf Fälle des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge hielt der Anwalt dreieinhalb Jahre für angemessen, „dann muss er insgesamt immer noch fünf verbüßen“, während Staatsanwältin Bettina Dickel vier Jahre beantragte.

Für den Mann aus Holland forderte sie zweieinhalb Jahre. Der 46-Jährige ist seit Jahren drogenabhängig, hat aber keine Vorstrafen. Er wohnt in Heerlen: „Wenn Sie da mit einem deutschen Kennzeichen auftauchen, stürzen die sich wie die Geier auf einen.“ So habe er auch Kontakt zu einem Drogenhändler bekommen. Er sei mit dem Kombi seines in Aachen lebenden Vaters durch die Straßen gefahren, „plötzlich warf mir jemand ein Päckchen mit Drogen und einer Telefonnummer durch das Fenster.“ Er habe die Drogen für seinen Mitangeklagten bei diesem ihm ansonsten unbekannten Mann bestellt und in Herzogenrath übernommen.

Damit war der ursprüngliche Vorwurf der unerlaubten Einfuhr „vom Tisch“. Verteidiger Norbert Hack hielt zwei Jahre und fünf Monate für angemessen. Fünf Monate hat der Mandant bereits in U-Haft verbüßt und könnte dann direkt in eine angestrebte Drogentherapie gehen. Der Angeklagte wünscht sich eine „Neugeburt nach der Therapie“. Sein „Mitstreiter“ musste in der U-Haft erleben, wie sein Vater starb, „ohne dass ich ihn besuchen konnte“. Jetzt hofft er auf einen offenen Vollzug, um sich noch um seine Mutter kümmern zu können. Das Urteil soll heute um 12 Uhr verkündet werden.