Olpe/Rönkhausen. .
Um ein Haar hätte es in der Nacht zum 26. April dieses Jahres in einem brennenden Mehrfamilienhaus in Rönkhausen eine Katastrophe gegeben. Haarscharf war auch die Bewährungsstrafe, mit der der Brandstifter im Olper Schöffengericht davon kam. Seit 23. Mai saß er in U-Haft, gestern konnte er den Gerichtssaal als freier Mann verlassen.
Rückblende. Um 4 Uhr ging der 34-Jährige von der Wohnung, in der er mit seiner Verlobten und der kleinen Tochter lebte, in den Keller, um Abfall wegzubringen. Dann zündete er spontan den Müllsack an, ließ die Kellertür offen, ging nach oben und legte sich wieder ins Bett. Neben dem Keller war ein Raum mit Öltanks. Zahnschmerzen weckten seine Verlobte, die das Feuer bemerkte und die Menschen in den sechs Wohnungen warnte. Die Flammen schlugen im Keller hoch, Rauch durchzog das Treppenhaus.
„Der Angeklagte wollte sich mit dem Feuer erheblichen Ausmaßes an der Vermieterin für die Kündigung rächen“, sagte Staatsanwalt Florian Linz. Hintergrund: Zwei Katzen hatten für untragbare Zustände in der Wohnung des Angeklagten gesorgt.
Einige Bewohner mussten mit Verdacht auf Rauchvergiftungen ins Krankenhaus, konnten aber recht schnell wieder entlassen werden. Bei dem Brand entstand 50 000 Euro Sachschaden. „Der Angeklagte hat kein Einkommen, um diesen Schaden nur ansatzweise begleichen zu können“, so Linz.
Auf Anregung von Anwalt Daniel Nierenz gab es eine Verständigung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Ergebnis: Im Falle eines Geständnisses erhält der nicht vorbestrafte Angeklagte „eine bewährungsfähige Freiheitsstrafe“, also maximal zwei Jahre.
Der 34-Jährige räumte die Vorwürfe ein: „Es tut mir leid, was ich gemacht habe. Ich war stinksauer wegen der Kündigung. Ich wollte der Vermieterin eins auswischen.“ Zur Frage von Richter Richard Sondermann, was er gemacht hätte, wenn die Verlobte das Feuer nicht bemerkt hätte, meinte der 34-Jährige: „Ich hätte noch zwei. drei Minuten gewartet und dann die Leute geweckt. Es war dumm von mir.“
Zu Ende Mai habe sie dem 34-Jährigen die Wohnung gekündigt, berichtete die Vermieterin (55) aus Attendorn: „Nach sechs Wochen sind die Katzen vom Veterinär und der Polizei aus der Wohnung geholt worden. Der Veterinär sagte, die Katzen hätte die Wohnung komplett zerlegt.“ Nach der Inhaftierung des 34-Jährigen hatte die Verlobte die Wohnung verlassen und die Katzen einfach zurückgelassen. Jetzt steht die Räumung bevor.
Staatsanwalt Linz bezeichnete die Tat als Augenblicksversagen: „Das ist keine Entschuldigung, aber eine Erklärung.“ Wegen schwerer Brandstiftung forderte Linz zwei Jahre Bewährungsstrafe und 200 Stunden gemeinnnützige Arbeit. Verteidiger Daniel Nierenz bat um einen Bewährungshelfer und eine angemessene Strafe.
Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Weitere Auflagen: Der 34-Jährige muss zu seinen Eltern nach Celle ziehen und darf das Haus in Rönkhausen nicht mehr betreten. „Er hat doch eine ganz erhebliche Anzahl von Personen gefährdet“, sagte Richter Richard Sondermann, der dem Angeklagten unmissverständlich mit auf den Weg gab: „Wenn Sie heute hier kein Geständnis abgelegt hätten, wären Sie in der Kiste geblieben.“