Olpe/Grevenbrück..


Um Drogengeschäfte und Schutzgelderpressungen ging es offenbar bei der Schießerei vor dem Internet- und Billiardcafe „Mirage“ in Grevenbrück am 7. Dezember 2011. Nach einem verbalen Zoff feuerte ein 52-Jähriger aus dem Lennestädter Rotlichtmilieu vier Pistolenschüsse ab, zwei trafen seinen Kontrahenten (25). Eine Kugel durchschoss die Hand, die andere blieb im Unterarm stecken.

Vor dem Olper Schöffengericht erschien nur der Angeklagte. Der Geschädigte fehlte „entschuldigt.“ Er sitzt in der Schweiz in Haft wegen Drogenschäften und Schutzgelderpressungen. Überhaupt wurde deutlich, dass das Opfer kein Kind von Traurigkeit ist. Trotz der beiden erlittenen Schüsse langte der 25-Jährige mit Schlägen und Tritten zu und fügte dem 52-Jährigen erhebliche Kopfverletzungen zu. Zur Seite standen ihm dabei einige Begleiter, mit denen er in einem Geländewagen aus der Schweiz angereist war. Beide Kontrahenten wurden ins Krankenhaus gebracht.

Bei den Ermittlungen tätig war damals auch die Mordkommission Hagen, da man zunächst von einem versuchten Totschlag ausging. Allerdings kristallisierte sich heraus, dass der 52-Jährige seinen Kontrahenten nicht töten wollte, so dass der Fall nicht vor dem Landgericht, sondern vor dem Schöffengericht verhandelt wurde und die Anklage auf gefährliche Körperverletzung und unerlaubten Besitz einer halbautomatischen Kurzwaffe lautete.

Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidgung einigten sich im Rahmen einer Verständigung auf eine Strafobergrenze von 1 Jahr und 10 Monaten zur Bewährung, so dass auf Zeugenvernehmungen und eine umfangreiche Beweisaufnahme verzichtet werden konnte. Voraussetzung dafür war ein Geständnis des Angeklagten, das dieser auch über seine Anwälte ablegte.

„Er hat zumindest bedingt vorsätzlich gehandelt“, sagte Staatsanwalt Stephan Krieger. Zu berücksichtigen sei, dass der Angeklagte selbst erheblich verletzt wurde und zwei Monate in U-Haft gesessen hat. Kriegers Antrag: 1 Jahr und 10 Monate zur Bewährung sowie 5 000 Euro Geldbuße. „Er hatte mit jemandem zu tun, der keine Gnade kennt. Einer, der nicht redet, sondern handelt“, meinte Wahlverteidiger Andreas Trode.

U-Haft hat Angeklagten beeindruckt

Die positiven Dinge würden für den Angeklagten überwiegen: „Das Geständnis ist keine Selbstverständlichkeit. Er wollte damit abschließen.“ Trode forderte 1 Jahr und 6 Monate zur Bewährung. „Er bewegt sich schon seit längerem in dem Milieu. Er löst Konflikte sonst anders, ist nicht vorbestraft. Die U-Haft hat ihn beeindruckt“, meinte Pflichtverteidiger Klaus Söbke. „Ich wollte keinen töten“, so der Angeklagte, der bei der Tat 1,19 Promille im Blut hatte, im letzten Wort.

Im Urteil folgte das Gericht der abgesprochenen Strafobergrenze von 22 Monaten und 5 000 Euro Geldbuße. „Der Angeklagte hat die Schüsse bewusst abgegeben, nicht in Notwehr gehandelt“, sagte Richter Richard Sondermann.

Der Geschädigte sei nach den erlittenen Verletzungen aber durchaus noch in der Lage gewesen, den Angeklagten im Kopfbereich erheblich zu verletzen. Das Gericht erkannte auf eine positive Prognose: Der Familienvater habe feste soziale Bindungen und verfüge über ein geregeltes Einkommen.