Kirchhundem/Olpe. . Zu 20 Monaten Jugendstrafe - zwei Jahre lang zur Bewährung ausgesetzt, und 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilte gestern des Jugendschöffengericht in Olpe unter Vorsitz von Richard Sondermann in nichtöffentlicher Sitzung einen inzwischen 19-jährigen Kirchhundemer. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Feuerwehrmann schwere Brandstiftung und Körperverletzung vorgeworfen.
Zu 20 Monaten Jugendstrafe - zwei Jahre lang zur Bewährung ausgesetzt, und 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilte gestern des Jugendschöffengericht in Olpe unter Vorsitz von Richard Sondermann in nichtöffentlicher Sitzung einen inzwischen 19-jährigen Kirchhundemer. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Feuerwehrmann schwere Brandstiftung und Körperverletzung vorgeworfen.
Beim ersten Mal schlug der Feuerteufel am 21. Juli 2010 in Marmecke zu. Der damals 17-jährige hatte auf dem Gelände eines Bauernhofes eine Kunststoffkiste an der nagelneuen Scheune, die auch Werkstatt und Stallungen beherbergte, in Brand gesetzt. Die Familie war dem Täter bestens bekannt. Nachdem er sah, dass die Flammen auf das Gebäude übergriffen, hatte er sich vom Tatort entfernt, die Alarmierung der Feuerwehr abgewartet und sich dann später an den Löscharbeiten beteiligt.Die Scheune war damals mit allen Werkzeugen,. Maschinen und Gerätschaften vernichtet worden. Zwei wertvolle Zuchtbullen kamen elendig in dem Flammeninferno ums Leben. Der Gesamtschaden betrug rund 500 000 Euro.
In der Nacht zum 30. Januar war die Produktionshalle samt Werkstatt einer Schreinerei wiederum in Marmecke Ziel des Straftäters. In dem Betrieb hatte er zuvor sogar ein Praktikum absolviert. Auch hier steckte er die Halle mit Hilfe eines Kunststoff-Abfallbehälters in Brand. Das Gebäude mit der gesamten Ausrüstung des Betriebes wurden ein Raub der Flammen. Der Sachschaden betrug in diesem Fall rund 240 000 Euro
Durch die Aufregung erlitt einer der Eigentümer einen Kreislaufzusammenbruch, ein Feuerwehrmann zog sich bei den Löscharbeiten eine Prellung des Sprunggelenkes zu.
Als Grund für seine Taten gab der in der gestrigen Verhandlung weitgehend geständige Kirchhundemer an, er habe sich bei Löscheinsätzen die Aufmerksamkeit und Anerkennung seiner Feuerwehr-Kameraden verdienen und sich so für seinen Traumberuf als Berufsfeuerwehrmann qualifizieren wollen.
Mit seinem Urteil entsprach das Jugendschöffengericht dem Starantrag der Staatsanwaltschaft, die Verteidigung hatte um eine milde Strafe gebeten. Nicht öffentlich war verhandelt worden, weil der Angeklagte zum Zeitpunkt seiner ersten Brandstiftung noch keine 18 Jahre alt war und damit dem Jugendstrafrecht unterlag. Dabei spielt es dann keine Rolle, dass er die nächste Straftat bereits als Heranwachsender (zwischen 18 und 21 Jahren) beging.
Das Gericht setzte die Bewährungszeit auf zwei Jahre fest und unterstellte den Kirchhundemer den Weisungen eines Bewährungshelfers. Das Jugendschöffengericht hatte als Zeugen den geschädigten Landwirt, den Mitinhaber der Schreinerwerkstatt sowie den verletzten Feuerwehrmann geladen.
Der 19-jährige Straftäter verzichtete auf Rechtsmittel, das Urteil ist damit rechtskräftig.