Olpe/Hünsborn.

Quietschende Reifen und laute Musik trieben einen 36-Jährigen in Hünsborn in den Wahnsinn. Schließlich war das Ende der Fahnenstange erreicht. Der Familienvater sah rot und griff zum Baseballschläger.

Es geschah am 26. Februar 2011 um 21.15 Uhr. Der 36-Jährige kam aus seinem Haus auf dem WeberHaus-Gelände, ging schnurstracks auf ein Auto zu und schlug rasend vor Wut mit dem Baseballschläger auf Kühler, Frontscheibe und Seitenscheiben ein. Der junge Mann am Steuer, ein 24-jähriger Auszubildender, versuchte sich in Sicherheit zu bringen und warf sich auf den Beifahrersitz. Doch ganz ungeschoren kam er nicht davon. Er erlitt eine Prellung und Schnittwunde am Arm, zudem eine Glassplitterwunde am Ohr. Wegen gefährlicher Körperverletzung drückte der 36-Jährige die Anklagebank im Olper Gericht. Dabei zeigte er sich einsichtig: „Mir sind die Sicherungen durchgebrannt. Ich habe etwas gemacht, was man nicht machen soll. Ich bin ausgerastet. Es war totaler Blödsinn. Es tut mir leid.“

„Es ist doch wohl klar, dass man nicht Selbstjustiz verüben darf“, betonte Richterin Dr. Sandra Al-Deb’i-Mießner. Antwort: „Ja, aber irgendwann geht es einem auf den Keks, dass die Leute da rumkurven mit ihrer lauten Musik.“ Schon seit einiger Zeit würden die jungen Männer mit ihren ratternden Kisten im Hünsborner Musterhausgebiet für Unruhe sorgen. Am Tattag seien sie bereits mittags gekommen. Seine Frau sei belästigt worden, am Abend habe er gesagt, dass jetzt Feierabend sei. Vergeblich. Da griff er zum Baseballschläger.

Sein Opfer hatte Pech. Der 24-Jährige war nämlich das erste Mal dabei: „Ich hatte ihn vorher noch nie gesehen. Es ging alles ganz schnell. Ich bin nur noch in Deckung gegangen.“ Und: „Wir sind da gefahren, weil wir Langeweile hatten. Mit drei Autos haben wir unsere Runden gedreht. Wir sind aber langsam gefahren. Ich wusste nicht, dass da ein Wohnhaus ist.“

Das nahm ihm die Richterin aber nicht ab: „Das ist lebensfremd. Sie wollten ihr Auto testen.“ Im Gerichtssaal entschuldigte sich der

Angeklagte beim Opfer. Am Ende kam der 36-Jährige für seine Aktion mit dem Baseballschläger mit einem blauen Auge davon. „Es hat eine Vorgeschichte gegeben“, so die Richterin. Das Verfahren wurde gegen Zahlung von 1500 Euro Schadenswiedergutmachung und 500 Euro an die Verkehrswacht eingestellt. Bei gefährlicher Körperverletzung hätte dem 36-Jährigen eine Mindeststrafe von sechs Monaten gedroht. „Ich hoffe, das war eine einmalige Ausnahmesituation“, so die Richterin.