Attendorn. In Attendorn gibt es einen juristischen Schlagabtausch vor dem Karnevalszug: Die Wagenbauer planen einen Motivwagen mit dem Motto: „Prinz in Attendorn, Bauer in Köln, Jungfrau im Knast“. Der Wagen bezieht sich auf Rüdiger Höffken, der seit dem 7. Juli in Untersuchungshaft sitzt.
Dem Attendorner Karnevalsumzug geht in diesem Jahr ein juristischer Schlagabtausch voraus. Wie berichtet, planen die Wagenbauer einen Motivwagen mit dem Motto: „Prinz in Attendorn, Bauer in Köln, Jungfrau im Knast“. Der Wagen bezieht sich auf Rüdiger Höffken, der 1982 Prinz in Attendorn und 2006 Bauer im Kölner Dreigestirn war. Seit dem 7. Juli sitzt er in Untersuchungshaft. Höffken, selber Mitglied der Attendorner Karnevalsgesellschaft, hat seinen Anwalt beauftragt, den Wagen zu verhindern.
Der argumentiert, dass mit einer Darstellung der Person hinter Gittern der Eindruck erweckt werde, Höffken sei bereits verurteilt, was nicht der Fall sei. Darüber hinaus würden die Persönlichkeitsrechte und das Recht auf Resozialisierung verletzt.
Im rheinischen Karneval Standard
Ganz anders sieht das Harald Kröning, Rechtsanwalt der KG Attendorn. Mit der Darstellung würden Tatsachen wiedergegeben und über Satire sowie Kunst karikiert. Karikatur und Satire seien, so das Bundesverfassungsgericht, Meinungsäußerungen, zu deren Wesen die Übertreibung und Verzerrung gehöre.
Sie finden ihre Grenzen in Schmähkritik, Beleidigung und unwahren Behauptungen. Davon könne im vorliegenden Fall aber keine Rede sein. Im Gegenteil: „Hier handelt es sich um etwas, was im rheinischen Karneval Standard ist.“ Eine Auseinandersetzung mit der Person Rüdiger Höffken im Karneval hält Kröning für gerechtfertigt, weil er „immer eine Person des öffentlichen Interesses gewesen ist“.