Olpe/Attendorn. .

Für den Familienkonsum betrieb ein 27-Jähriger eine Cannabis-Plantage in seiner Wohnung in Attendorn. Die fünf Pflanzen waren ein- bis eineinhalb Meter hoch und gut in Schuss.

Weden Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz musste sich der Drogenanbauer vor dem Olper Schöffengericht verantworten. Angeklagt war ein Verbrechen, da es sich um 375 Gramm Cannabis-Kraut, eine nicht geringe Menge, handelte.

„Die Vorwürfe sind zutreffend. Die kleine Plantage diente dazu, meinen Mandanten und seine beiden Geschwister zu versorgen“, teilte Verteidiger Christian Simonis (Dortmund) für den Angeklagten mit. Ein einschneidendes Erlebnis habe dazu geführt, dass die Familie wachgerüttelt worden sei. „Meine Schwester ist extrem abhängig geworden. Das hat alle geschockt“, sagte der 27-Jährige. Sie sei abgerutscht, unter Drogen gesetzt und schwer sexuell missbraucht worden.

Oberstaatsanwalt Johannes Daheim hakte nach: „Ist das aktenkundig? Ist der Vorfall angezeigt worden?“ Laut dem Angeklagten ist dies bislang nicht der Fall. Passiert sei das Ganze in Plettenberg vor drei Wochen. Wie Daheim auf Anfrage unserer Zeitung mitteilte, wird nun ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Zuständig sind die Kollegen der Staatsanwaltschaft in Hagen.

Das Züchten der Cannabis-Pflanzen sei nicht auf unterstem Niveau gewesen, so der Oberstaatsanwalt: „Die Marihuana-Pflanzen waren schon ordentlich gediehen. Sie waren gut gewässert und beleuchtet. Dafür gab es auch eine Wärmelampe.“ Allerdings könne noch auf einen minderschweren Fall erkannt werden, so dass die Mindeststrafe von einem Jahr auf drei Monate sank. Der Angeklagte lebe in festen sozialen Verhältnissen, und es habe sich um einen weiche Droge gehandelt: „Auch war es kein Außenhandel, sondern zum Familienkonsum gedacht.“ Daheim plädierte für ein Jahr Freiheitsstrafe zur Bewährung, eine ambulante Drogentherapie und 1 200 Euro Geldbuße.

Dies war Verteidiger Simonis zu hoch gegriffen: „Man muss die Kirche im Dorf lassen. Das ist unverhältnismäßig.“ Seine Forderung: eine Bewährungsstrafe deutlich unter einem Jahr und maximal 300 Euro Geldbuße.

Das Urteil: 9 Monate zur Bewährung, eine ambulante Therapie und 600 Euro Geldbuße. Das Gericht stellte eine positive Prognose und erkannte auf einen minderschweren Fall, da der Angeklagte geständig war und es sich nicht um eine harte Droge handelte. Allerdings betonte Richter Richard Sondermann: „Seinen Familienangehörigen hat er mit dem Drogenanbau einen Bärendienst erwiesen.“