Das Ordnungsamt der Stadt Attendorn ermittelt jetzt gegen die Drolshagener Großbäckerei Sondermann wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Ladenschlussgesetz
Kreis Olpe/Siegen. Das Ordnungsamt der Stadt Attendorn ermittelt jetzt gegen die Drolshagener Großbäckerei Sondermann wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Ladenschlussgesetz.
Auch die Katholische Arbeitnehmer Bewegung lässt nicht locker. Wie Gerhard Cimiotti erläuterte, beharrt die KAB auf dem Vorwurf, dass die Großbäckerei Sondermann in ihren Filialen am Pfingstsonntag das Sonntagsverkaufsverbot für Brot und Brötchen missachtet habe.
Cimiotti, der im KAB-Bezirk Siegen/Olpe für die Arbeitsgemeinschaft „Freier Sonntag” spricht, erläuterte auf Anfrage unserer Zeitung, dass sie ihre Anzeige weiter verfolgen werde. Dass sich laut Bäckerei-Inhaber Hermann Sondermann vier kommunale Ordnungsämter nach Pfingsten bereits mit dem möglichen Verstoß beschäftigt haben sollen und den Vorgang offenbar zu den Akten legten, ist für Cimiotti kein zugkräftiges Argument. Für die KAB erklärte er, dass „weitere Schritte überlegt werden”. Eine mögliche Dienstaufsichtsbeschwerde gegen kommunale Ordnungsämter schließt Cimiotti nicht aus.
Außerdem wolle die Katholische Arbeitnehmer Bewegung nun auch dem Siegen-Wittgensteiner Landrat Paul Breuer eine schriftliche Anzeige gegen das Drolshagener Bäckerei-Unternehemen schicken. Schließlich hätten die eigenen Ermittlungen ergeben, dass von den 82 am Pfingstsonntag geöffneten Filialen auch einige in der Zuständigkeit des Kreises Siegen-Wittgenstein liegen.
Dass sich die Staatsanwaltschaft Siegen ebenfalls mit dem Fall beschäftige, wie Cimiotti vermutete, bestätigte sich nicht. „Uns liegt derzeit kein solches Ermittlungsverfahren vor”, erklärte Staatsanwalt Dr. Henry Roth für die Siegener Ermittlungsbehörde.
Breite Diskussion auf derwesten.de
Die Anzeige der Katholischen Arbeitnehmer Bewegung gegen die Großbäckerei Sondermann wegen eines Verstoßes gegen das Ladenschlussgesetzes hat die Debatte um den „freien Sonntag” im Kreis Olpe und darüber hinaus hier auf derwesten.de neu entfacht.
Widerstreitende Interessen stehen sich scheinbar unversöhnlich gegenüber. So fordern Kirchen und religiös motivierte Gruppen oder die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di dazu auf, den Sonntag als Feier- und Ruhetag wieder stärker gesetzlich zu schützen. Auf der anderen Seite positionieren sich Einzelhändler, Unternehmen und die FDP. Die Freidemokraten fordern eine vollständige Liberalisierung des Ladenschlussgesetzes auch an Sonntagen.
Erst im August 2006 hatte die CDU-FDP-Landesregierung das NRW-Ladenschlussgesetz stark aufgeweicht. An Werktagen sind die Öffnungszeiten seitdem unbeschränkt. Und auch die Sonntage wurden mit weitreichenden Ausnahmeregelungen ausgestattet.
Für die weiterhin vier verkaufsoffene Sonn- und Feiertage pro Jahr mit jeweils maximal fünf Stunden Öffnungszeit benötigen die Kommunen als Ordnungsbehörden keine besonderen Begründungen mehr. Weiterhin erstreckt sich die Liberalisierung der Sonntagsöffnungszeiten auf bestimmte Warengruppen wie Blumen, Milch oder Zeitungen, die in bestimmten Verkaufsstätten wie Tankstellen oder Läden in Flughäfen und Bahnhöfen angeboten werden dürfen. Noch weitreichnendere Ausnahmegenehmigungen gelten in Kur-, Ausflugs-, Erholungs- und Wallfahrtsorten. Dort dürfen die Geschäfte an bis zu 40 Sonn- und Feiertagen im Jahr Waren verkaufen. Diese müssen aber „zum speziellen Angebot dieser Orte gehören“, das heißt, es sind entweder Souvenirs oder aber sogenannte Kurortspezifische Artikel wie Badehandtücher oder Kosmetikartikel.
Eine letzte starke Einschränkung gibt es an den drei Doppelfeiertagen Ostern, Pfingsten und Weihnachten. Hier gilt auch für Floristen und Bäckereien am jeweils ersten Feiertag ein Verkaufsverbot. - Das hatte die Bäckerei Sondermann in ihren Filialen mit einem Trick umgangen, und sich den Unmut der KAB zugezogen - Vor allem der NRW-FDP geht diese letzte Einschränkung zu weit: Sie will, dass auch die rund 6000 Bäckereien und Floristen an diesen drei Tagen ihre Geschäfte öffnen können.