Finnentrop. Ein 18-Jähriger aus der Gemeinde Wenden soll einen 72-jährigen Mann in Finnentrop erstochen haben. Jetzt wird er wegen Mordes angeklagt.
Die Staatsanwaltschaft Siegen hat Anklage wegen Mordes gegen einen 18-jährigen Teenager aus der Gemeinde Wenden erhoben, der Anfang des Jahres einen 72-jährigen Rentner in Finnentrop erstochen hat. Der junge Mann stellte sich noch am Tattag der Polizei und machte geständige Angaben. Zu seinem Motiv hat sich der Wendener, der am Tag nach der Bluttat einer Haftrichterin im Amtsgericht Olpe vorgeführt wurde und auf Antrag der Staatsanwaltschaft zunächst wegen Torschlags in Untersuchungshaft kam, bis heute gegenüber der Polizei nicht geäußert.
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Das brutale Gewaltverbrechen auf offener Straße am helllichten Tage sorgte Anfang Januar über die Gemeindegrenzen von Finnentrop hinweg für großes Entsetzen. In den Tagen nach der Tat kursierten verschiedenste Spekulationen und Gerüchte über die Frage nach dem Warum, die auch unsere Redaktion erreichten. Bekannt ist allerdings lediglich, dass das Opfer unmittelbar vor der Tat mit seinem Hund im Lennepark spazieren und auf dem Weg nach Hause war. Der Senior lebte an der Kirchstraße und wurde auch dort, wenige Meter vor seinem Haus, von dem geständigen jungen Mann aus dem Wendschen niedergestochen. Laut Obduktionsbericht war ein direkter Stich ins Herz todesursächlich, das Verletzungsmuster ließ auf ein Messer als Tatwaffe schließen. Möglicherweise waren Täter und Opfer bereits im Lennepark aufeinandergetroffen.
Für Polizei und Staatsanwaltschaft gestalteten sich die Ermittlungen bislang schwierig. Zum einen, weil der polizeibekannte Jugendliche, gegen den bereits ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung und Unfallflucht mit dem Fahrrad lief, über das Warum keine Angaben macht. Zum anderen, weil es laut Staatsanwalt Rainer Hoppmann lediglich zwei Zeugen gibt, die den Vorfall nur aus der Entfernung beobachtet haben wollen und somit wenig zur Aufklärung dieser grausamen Tat beitragen könnten.
Neben einem Bericht der Jugendgerichtshilfe, die in solchen Fällen automatisch hinzugezogen wird, deren Einschätzung jedoch bis zur Hauptverhandlung unter Verschluss der Öffentlichkeit bleibt, setzte Staatsanwalt Rainer Hoppmann zuletzt auf ein psychiatrisches Gutachten, das ihm mittlerweile vorliegt und dem jungen Mann „die volle Schuldfähigkeit bescheinigt“, wie Hoppmann auf Nachfrage dieser Redaktion betont.
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Die Hauptverhandlung wird nun vor der Jugendkammer als Schwurgericht des Landgerichts Siegen stattfinden. Voraussichtlich im Juni wird der Prozess beginnen. Verteidigt wird der Wendener von Rechtsanwalt Thomas Trapp aus Finnentrop. Weil er jedoch der Schweigepflicht unterliege, dürfe er keine Angaben über die Motivlage seines Mandaten und die Hintergründe machen.