Gerlingen/Finnentrop. Tötungsdeliktes Finnentrop: Es gibt Parallelen zu einem Vorfall im Herbst in Gerlingen. Beteiligt: ein bekannter Unternehmer.
Der 18-jährige Mann aus der Gemeinde Wenden, der das Tötungsdelikt in Finnentrop gestanden hat, wird vom Finnentroper Rechtsanwalt Thomas Trapp vertreten. Trapp bestätigte am Freitagmorgen auf Anfrage unserer Redaktion, dass er aktuell Pflichtverteidiger des jungen Mannes aus Wenden sei: „Ja, das ist richtig. Ich habe mit meinem Mandanten bisher aber nur ein Vorgespräch führen können, und ich war bei seiner etwa 45-minütigen Vorführung bei der Haftrichterin im Amtsgericht Olpe dabei.“ Inhaltlich wollte Trapp noch nichts zu dem Verfahren und zu den Umständen der Tat sagen. Er könne lediglich bestätigen, dass sich sein Mandant sowohl bei der Polizei als auch vor der Haftrichterin geständig gezeigt habe.
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Rückblende: Der junge Mann aus Wenden stach einen 72-Jährigen Finnentroper Mittwochmittag in der Kirchstraße nieder, wo der Senior lebte. Das Opfer, das zuvor mit seinem Hund im nahegelegenen Lennepark unterwegs war, erlag kurze Zeit später noch vor Ort seinen schweren Verletzungen. Der polizeibekannte junge Mann aus der Gemeinde Wenden stellte sich noch am Tattag der Polizei. Wo genau Täter und Opfer aufeinandertrafen, wie es zu dem schrecklichen Vorfall kam und welches Motiv vorliegt, dazu hüllen sich die Mordkommission aus Hagen und die Siegener Staatsanwaltschaft bislang in Schweigen. Nach unseren Informationen sollen Zeugen jedoch aus der Entfernung kurz vor der Tat ein Streitgespräch zwischen Täter und Opfer verfolgt haben.
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Am Freitagmorgen teilten die ermittelnden Behörden mit, dass die Haftrichterin in Olpe auf Antrag der Siegener Staatsanwaltschaft Untersuchungshaft wegen Totschlags angeordnet habe. Zudem wurde der Leichnam des 72-jährigen Verstorbenen obduziert. Mit dem Ergebnis, „dass zahlreiche Einstiche in den Körper“ festgestellt wurden, heißt es vonseiten der Staatsanwaltschaft und des Polizeipräsidiums Hagen. „Todesursächlich war ein direkter Stich in das Herz des Opfers. Das Verletzungsmuster lässt auf ein Messer als Tatwaffe schließen.“
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Laut Informationen unserer Redaktion sitzt der junge Mann derzeit nicht in einer Erwachsenen-, sondern in einer Jugend-Vollzugsanstalt in NRW. Hintergrund ist eine erste Einschätzung der Jugendgerichtshilfe, die beim Haftrichtertermin anwesend war. Da der Tatverdächtige gerade erst 18 Jahre alt geworden ist, ist demnach auch von einer Anklage nach dem Jugendstrafrecht auszugehen.
Weitere Recherchen unserer Redaktion förderten ein bereits laufendes Verfahren gegen den 18-Jährigen ans Tageslicht, das von Polizei und Staatsanwaltschaft auf Anfrage auch bestätigt wurde. Dabei fallen Parallelen zum Tatgeschehen in Finnentrop ins Auge: Es geht unter anderem um eine Körperverletzung und eine Unfallflucht in der Gerlinger Bahnhofstraße, die sich am 5. September kurz nach 16 Uhr ereignete. Beteiligt auch hier Senioren, im Alter von 75 und 77 Jahren. Im damaligen Polizeibericht war die Rede von einem 77-jähriger Pedelec-Fahrer, der mit dem radelnden, damals noch 17-Jährigen, zusammengestoßen war. Nach einer verbalen Auseinandersetzung trat und schlug der junge Mann dann auf den 77-Jährigen ein. Als der dort wohnende bekannte Wendener Unternehmer dem 77-Jährigen zu Hilfe eilte, schlug der 17-Jährige auch auf ihn ein und flüchtete dann. Der Unternehmer, dessen Firmenverwaltung sich in der Nachbarschaft befindet, bestätigte den Vorfall im Gespräch mit unserer Redaktion und beteuerte, der junge Mann habe eine erhebliche Aggressivität an den Tag gelegt.
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Auf Anfrage unserer Redaktion bestätigte die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Siegen, das Verfahren liege bei Staatsanwalt Rainer Hoppmann, der auch das Tötungsdelikt in Finnentrop bearbeitet. Hoppmann bestätigte auf Anfrage, dass die Ermittlung wegen des Vorfalles in Gerlingen weit gediehen, der Fall „anklagereif“ gewesen sei: „Es ging aber nicht nur um die Sache in Gerlingen, auch andere, kleinere Delikte, mussten berücksichtigt werden.“ Eine Anklageerhebung sei beabsichtigt gewesen. Wann es vor einem Jugend- oder Jugendschöffengericht zum Prozess gekommen wäre, könne er nicht sagen. Einige Monate Vorlauf seien üblich.