Kreis Olpe. Die Kreispolizeibehörde Olpe kann derzeit keine Daten über Verkehrsvergehen digital weiterleiten – mit Folgen für Betroffene.
Nach dem Hacker-Angriff kann die Kreispolizeibehörde weiterhin keine Geschwindigkeitsverstöße digital an die Kreisverwaltung Olpe weiterleiten. Der anwachsende Datenstau scheint zu einem großen Problem zu werden – droht in den meisten Fällen ohne Zustellung eines laufenden Bußgeldverfahrens eine Verjährung des Vergehens nach nur drei Monaten – doch ist das unter diesen besonderen Umständen auch der Fall?
Verjährung bleibt bestehen
Auf Nachfrage unserer Zeitung bestätigt die Kreisverwaltung Olpe, dass die „digitalen Systeme weiterhin nicht zur Verfügung stehen“. Eine Lösung sei weiterhin so lange nicht in Sicht, bis die eigenen Systeme wieder am Laufen sind. Mögliche Pläne, die gesammelten Daten an einen Nachbarkreis weiterzuleiten, um von dort aus die Bußgeldverfahren schneller abwickeln zu können, sind der Kreisverwaltung nach aktuellem Stand nicht bekannt. Sollte es auch drei Monate nach dem Verkehrsvergehen (Blitzerfotos) noch keine Rückmeldung über den Postweg gegeben haben, gilt das Bußgeldverfahren auch in der aktuellen Situation als verjährt. Die Kreisverwaltung dazu: „Das ist geltendes Recht.“
Auch die Kreispolizeibehörde bestätigt, dass auf digitalem Weg momentan nichts geht. Aktuell werden alle Bußgeldverfahren über den Postweg abgewickelt: „Wie hinlänglich bekannt, ist die Kreisverwaltung aufgrund eines Hacker-Angriffs im Moment nicht erreichbar. Insofern können auch keine digitalen Daten übertragen werden. Die Sachbearbeitung der polizeilichen Vorgänge nach Geschwindigkeitsverstößen wird durch die Kreispolizeibehörde Olpe durchgeführt. Die Weiterleitung von Bußgeldverfahren erfolgt momentan in schriftlicher Form auf dem Postweg.“ Das bedeutet auch, dass es je nach Menge an Verfahren durchaus eng werden kann.