Helden. Die St.-Sebastianus-Schützenbruderschaft aus Helden ärgert sich. Erneut muss sie ihren Vorstand wählen. Der Grund ist ein kleines Missgeschick.

Als ärgerlich beschreibt Sebastian Pulte vom geschäftsführenden Vorstand der St.-Sebastianus-Schützenbruderschaft aus Helden das kleine Missgeschick, dass dem Verein aus dem Repetal im Vorfeld der letzten Generalversammlung unterlaufen war: Die Heldener Schützen hatten zu besagter Veranstaltung, die im Januar in der örtlichen Schützenhallen stattfand, nicht ordnungsgemäß eingeladen. Mutmaßlich wäre dies auch gar kein großes Problem geworden, hätten die Repetaler nicht ausgerechnet in dieser Sitzung ihre Satzung neugefasst.

Nun hat das Registergericht in Siegen aufgrund eines Formfehlers die Neufassung der Satzung abgelehnt. Der Teufel steckt bekanntlich im Detail: Laut alter Satzung hätte die Schützenbruderschaft unter anderem über den Pfarrbrief mit Auflistung der Tagesordnung einladen müssen, erklärt der Verein in einem Schreiben an seine Mitglieder, das unserer Redaktion vorliegt. Diesen Einladungsmangel hat das Gericht beanstandet. Sebastian Pulte will das Thema allerdings nicht zu hoch hängen und sagt: „Wir sehen es als unsere Pflicht an, unsere Mitglieder darüber zu informieren. Unsere Neufassung wurde auch nicht inhaltlich abgelehnt, sondern nur wegen des Formfehlers.“

Bereichslösung statt klare Hierarchie

Im Kern geht es darum, dass sich der Verein – wie viele andere auch – in seiner Vorstandsstruktur neu aufstellt. Die Heldener wollen in Zukunft auf die Rangordnung 1. Brudermeister, 1. Kassierer etc. verzichten und dafür die Verantwortung auf mehrere Schultern verteilen. Dem Verein schwebt eine sogenannte Bereichslösung vor, so wird es künftig unter anderem die Bereichsleiter Schützenhalle, Marketing, Organisation und Finanzen geben. Schlicht und ergreifend auch aus dem Grunde, weil sich kein direkter Nachfolger für den langjährigen 1. Brudermeister Georg Schulte fand, der im Januar ausschied. „Wir werden die Neufassung der Satzung auf der nächsten Generalversammlung im Januar jetzt wieder auf die Tagesordnung bringen und noch einmal darüber abstimmen müssen. Inhaltlich wird sich nichts ändern!“, schreibt der Verein an seine Mitglieder.

Sichergestellt sei bereits, dass dem Verein der Formfehler kein zweites Mal unterläuft. Sebastian Pulte: „Mit der Kirche haben wir bereits die Übereinkunft getroffen, im Pfarrbrief umfassend auf die Satzungsneufassung hinzuweisen.“ Pulte ist auch deshalb gelassen, weil die Schützenbruderschaft trotz des kleinen Missgeschicks weiterhin geschäftsfähig ist und bis zum Inkrafttreten der neuen Satzung die bisherige gilt – genügend Manpower sei dafür mit ihm und seinem Kollegen Karl-Josef König vorhanden.

Der Fall aus Helden erinnert an ein ähnliches Ärgernis, mit dem sich erst vor wenigen Monaten der Attendorner Osterfeuerverein herumschlagen musste: Auch hier hatte das Registergericht aufgrund eines Formfehlers sein Veto gegen eine geplante Satzungsänderung zwecks Neuausrichtung des Vereins eingelegt, allerdings sah sich der große Brauchtumsverein aus der Hansestadt im Recht und wehrte sich erfolgreich vor dem Oberlandesgericht in Hamm gegen den Ablehnungsbescheid aus Siegen. So weit wird es bei der St.-Sebastianus-Schützenbruderschaft aber nicht kommen.