Wenden. Die Gemeinde Wenden hat die Situation bei den Teichen überprüfen lassen. Dabei stellten die Experten fest, dass dringend gehandelt werden muss.
Es war ein schrecklicher Unfall: Drei Geschwister ertranken im Jahr 2016 in einem Feuerlöschteich im nordhessischen Neukirchen. Diese Tragödie hat Bürgermeister Bernd Clemens zum Anlass genommen, die Situation der Teichanlagen in der Gemeinde Wenden zu überprüfen. Über das Ergebnis informierte der Bürgermeister den Haupt- und Finanzausschuss.
Nach Rücksprache mit der GVV-Kommunalversicherung gibt es nur Vorschriften im Hinblick auf die Absicherung von Löschwasserteichen. Hier ist eine Einfriedung mit einer Mindesthöhe von 1,10 Meter vorgeschrieben. Bei den übrigen Gewässern muss die Gemeinde im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht bestimmen, ob dort Sicherungsmaßnahmen erforderlich sind. Maßgeblich ist in diesem Zusammenhang die Lage des Teichs, die Tiefe (insbesondere in Ufernähe) und die Ufergestaltung als solches.
Nähe zur Wohnbebauung
Bei der Lage ist insbesondere zu berücksichtigen, dass Teiche im Außenbereich weniger Gefährdungspotenzial haben, als welche im innerstädtischen Bereich oder in der Nähe der Wohnbebauung, da dort immer mit spielenden Kindern zu rechnen ist. Was die Tiefe und die Ufergestaltung angeht, ist maßgeblich zu berücksichtigen, ob Kinder sich beim Sturz in das Gewässer aus eigener Kraft wieder befreien können. Dies ist bei einer sehr flachen Ufergestaltung eher anzunehmen, als bei einer steilen Uferböschung.
Vor diesem Hintergrund hat der Bürgermeister die GVV um Einschätzung gebeten, wie mit den kommunalen Teichanlagen im Wendebachtal, in Römershagen, in Elben (Biotop) und in Dörnscheid (Gräfte) umzugehen ist. Die Ergebnisse liegen jetzt vor.
Die Teichanlage im Wendebachtal liegt in der Nähe der Wohnbebauung. Die Tiefe im Uferbereich von einem halben Meter könne für Kinder schon eine erhebliche Gefährdungslage darstellen, so die GVV. Zusätzlich sei zu berücksichtigen, dass sich in unmittelbarer Nähe ein Bolzplatz befindet und auch ein Weg unmittelbar an der Teichanlage vorbeiführt. Zukünftig ist hier auch die Errichtung eines größeren Spielplatzes vorgesehen. Durch die Ufergestaltung besteht auch die Möglichkeit, dass Kinder unbeabsichtigt in das Gewässer hineinrutschen können und nicht wieder heraus gelangen. Empfohlen wird hier die Errichtung einer Einfriedung, um zumindest kleinere Kinder von dem Gewässer fernzuhalten.
In der Stellungnahme der GVV wurde bei der Teichanlage Römershagen davon ausgegangen, dass es sich hier um einen Feuerlöschteich handelt, der zwingend einzuzäunen ist. Diese Annahme konnte jedoch nicht bestätigt, aber auch nicht widerlegt werden. Aufgrund der Lage spiele dies aber auch nur eine untergeordnete Rolle, so die GVV. Die Teichanlage liege ebenfalls in der Nähe zur Wohnbebauung. Aufgrund der unmittelbaren Nähe zum gut besuchten Kinderspielplatz, müsse verstärkt mit spielenden Kindern gerechnet werden. Deshalb wird auch hier die Errichtung einer Einzäunung empfohlen, um zumindest kleinere Kinder von dem Gewässer fernzuhalten.
Bei der Teichanlage Biotop Elben handelt es sich um eine Teichanlage im Außenbereich. Die Wassertiefe ist vergleichsweise gering, insbesondere im Uferbereich. Eine besondere Absicherung ist hier laut GVV nicht erforderlich.
Ein Meter hoher Staketenzaun
Ebenfalls im Außenbereich liegt die Teichanlage Dörnscheid (Gräfte), wo grundsätzlich eine geringe Gefährdungslage gegeben sei. Allerdings ist die Wassertiefe mit bis zu 1,5 Metern erheblich und die Uferböschung sehr steil. Die GVV schlägt vor, den Uferbereich etwas flacher anzulegen. Bei der Gräfte handelt es sich jedoch um ein Bodendenkmal. Der bauliche Eingriff ist nach Rücksprache mit der Unteren Denkmalbehörde sowie dem LWL ausgeschlossen. Deshalb wird auch hier eine Einzäunung vorgeschlagen.
Laut Verwaltung sollen nun im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht die Teichanlagen im Wendebachtal, in Römershagen und in Dörnscheid zeitnah eingezäunt werden. Aus Sicht von Bürgermeister Clemens ist dabei ein ein Meter hoher Staketenzaun ausreichend.