Olpe/Wenden. Ein 48-Jähriger macht falsche Angaben im Antrag für eine Corona-Soforthilfe. Der Amtsrichter in Olpe hat ihn verurteilt.
Es war ein Hilfsprogramm für Unternehmen und Selbstständige in der Pandemiezeit. Mit einer Finanzspritze von 9000 Euro sollten sie besser durch die Coronakrise kommen. Anträge konnten online über die Website Corona.NRW.de gestellt werden. Auch ein 48-Jähriger aus Wenden wollte in den Genuss des Geldes kommen. Die Voraussetzungen für die Soforthilfe erfüllte er jedoch nicht. Mit falschen Angaben schaffte er es dennoch, dass die Bezirksregierung ihm die 9000 Euro am 13. Mai 2020 auf sein Konto überwies. Wegen Subventionsbetruges war der Mann am Mittwoch im Olper Amtsgericht angeklagt.
„Er hat unrichtige und unvollständige Angaben gemacht. Ihm war durchgehend bewusst, dass er keinen Anspruch hatte“, sagte Oberamtsanwalt Benjamin Schneider in der Anklage. In dem Antragsformular habe der Angeklagte angegeben, dass bei ihm alle Voraussetzungen vorliegen. Die 9000 Euro gab es jedoch nur für Selbstständige, die mit ihrem Unternehmen mehr als 50 Prozent des Erwerbs erzielen. Der 48-Jährige hatte aber nur eine Firma im Nebenerwerb, die ihm 125 Euro im Monat einbrachte.
In Vollzeit angestellt
„In Vollzeit war er tatsächlich bei einer Firma angestellt und erhielt 2900 Euro monatlich“, so der Oberamtsanwalt. Zudem gab es für die Bewilligung einer Soforthilfe die Voraussetzung, dass vor dem 1. März 2020 kein Liquiditätsengpass gegeben sein durfte. Auch dies habe der Angeklagte im Antrag wahrheitswidrig bejaht.
„Er ist dazu gekommen, weil ihm das ein Kollege gesagt hat. Das war Mundpropaganda“, sagte Verteidigerin Katharina Batz. „Ich wollte nur einmal 9000 Euro“, betonte der Angeklagte, der vier Anträge eingereicht hatte: „Beim ersten habe ich leider eine falsche Kontonummer hinterlegt, dann fehlte eine Zahl bei der Steuernummer und beim dritten Antrag habe ich gedacht, dass sich da nichts tut. Deshalb habe ich noch den vierten Antrag hinterhergeschoben.“ Dann floss das Geld aus Arnsberg.
„Es war relativ schwierig für mich zu verstehen, da war viel Fachchinesisch drin. Der Kollege hatte gesagt, dass ich nur ein paar Kreuzchen machen müsse“, so der An geklagte. Alle hätten doch 2020 in den Nachrichten über die 9000 Euro Soforthilfe und die Details gehört, meinte Richter Richard Sondermann. Es sei doch klar, dass dabei das überwiegende Einkommen maßgeblich sei. „Das war mir nicht bewusst“, so der 48-Jährige.
Auch der Liquiditätsengpass sei ihm doch bekannt gewesen, so der Richter zum Angeklagten: „Ihnen war bekannt, dass Sie finanzielle Schwierigkeiten hatten. Sie hatten die eidesstattliche Versicherung angegeben. Die Verbindlichkeiten waren Ihnen bekannt.“
1400 Euro Geldstrafe
Der Angeklagte habe vorsätzlich gehandelt, sagte Oberamtsanwalt Schneider in seinem Plädoyer: „Er hat sich einen Vorteil erschlichen durch falsche Angaben. Ihm war bekannt, dass er die Voraussetzungen nicht erfüllt. Der Betrag wurde ihm zu Unrecht bewilligt.“ Schneider forderte 2000 Euro Geldstrafe. Verteidigerin Batz hielt hingegen 1200 Euro für angemessen: „Neben seiner geständigen Einlassung hat er auch die Einsicht, dass das, was er gemacht hat, doof war.“
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„Es tut mir leid. Ich möchte mich in aller Form dafür entschuldigen“, sagte der 48-Jährige im letzten Wort. Das Urteil: 1400 Euro Geldstrafe. Der Angeklagte habe behauptet, er habe das leichtfertig übers Internet gemacht, so Richter Sondermann: „Dass Sie das so einfach angeklickt haben wie bei einem Lottoschein, glaube ich Ihnen nicht. Im Antrag wird man mit der Nase darauf gestoßen.“ Für den Angeklagten spreche aber, dass er ein unbescholtener Bürger sei, der sich geständig und einsichtig zeige. Zudem habe er 1500 Euro zurückgezahlt. Alle Prozessbeteiligten akzeptierten das Urteil, so dass es rechtskräftig ist.