Olpe. Wegen Kinder- und Jugendpornografie war ein 52-Jähriger im Olper Amtsgericht angeklagt. Er bekommt Bewährung
Die Anklage war widerlich. In der Zeit zwischen 1. Oktober 2016 und 20. August 2020 soll ein Olper unzählige Bilder und Videos mit Kinder- und Jugendpornografie besessen und auch über sein Skype-Profil weitergeleitet haben. Auf sieben elektronischen Geräten, wie Smartphones, Laptops und Festplatten, stellten die Ermittler bei der Durchsuchung seiner Wohnung in Olpe insgesamt über 1000 solcher Bilder und Videos sicher. „Sie geben tatsächliches Geschehen wieder“, sagte die Staatsanwältin, die die abscheulichen und unfassbaren Geschehnisse in der Anklage verlas. Es ging um Mädchen im Grundschulalter, aber auch um Jungs.
Rechtsanwalt Lukas Meurer gab eine geständige Erklärung für den 52-Jährigen ab: „Das ist absolut zutreffend. Es wird voll umfänglich eingeräumt. Die Sache ist ihm hochpeinlich. Es tut ihm leid. Er ist in die Sache hereingerutscht. Er hat gegoogelt und dann ist er in diesen Kreis rein. Er lebt ein normales Leben. Er hat seit 2018 eine feste Partnerin, ist glücklich und hat mit diesen Dingen nichts mehr zu tun.“
Kurze Beweisaufnahme
Durch das Geständnis war es nur eine kurze Beweisaufnahme im Olper Amtsgericht. Zur Nachfrage von Richterin Julia Lingenhoff, ob er nichts mehr damit zu tun habe, meinte der Angeklagte: „Absolut nicht.“ Und dann sagte die Richterin zur Staatsanwältin: „Wir sind froh, dass wir die Bilder nicht in Augenschein nehmen müssen.“
Der Angeklagte sei nicht vorbestraft, die Taten lägen sehr lange zurück und er sei geständig, so die Staatsanwältin: „Ich sehe ihm an, dass er in einem bedrückten Zustand ist. Ich sehe ihm an, dass es ihm leidtut und es ihm eine Lehre ist.“ Die Staatsanwältin plädierte für eine neunmonatige Freiheitsstrafe zur Bewährung: „Er hat einen festen Job und ist in einer festen Beziehung. Es gibt nichts, was gegen eine positive Sozialprognose spricht.“
Es seien Fälle, die niemand gerne verhandele, so Verteidiger Lukas Meurer: „Ich mache das relativ häufig. Da gibt es unterschiedliche Mandantengespräche. Da wird dann gesagt, dass Dritte in die Wohnung eingedrungen sind und irgendwelche Sticks in den PC gesteckt haben. Er hat aber hier von Anfang an mit relativ offenen Karten gespielt und war kooperativ. Er sitzt hier betroffen, sein Geständnis ist von Reue geprägt.“
Gesetz verschärft
Dabei räumte Meurer ein, dass sein Mandant großes Glück gehabt habe, dass er noch nach altem Recht verurteilt werde. Hintergrund: Die Gesetze bezüglich Kinder- und Jugendpornografie sind mittlerweile erheblich verschärft worden. „Wenn sich das später zugetragen hätte, hätte er ein gewaltiges Problem gehabt.“ Der Angeklagte führe ein normales, strukturiertes Leben: „Er hat eine Partnerin, mit der es gut läuft.“ Einen konkreten Antrag stellte Lukas Meurer nicht, er bat nur um ein mildes Urteil. Dem schloss sich der schluchzende Angeklagte in seinem letzten Wort an.
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Das Urteil: acht Monate zur Bewährung. „Es gibt keine Vorstrafen und das Ganze liegt lange zurück“, sagte Richterin Lingenhoff, die zum Angeklagten meinte: „Ich nehme Ihnen ab, dass Sie aus dem Bereich raus sind. Sie zeigen Reue. Sie sparen uns hier eine Beweisaufnahme, die sicher nicht schön gewesen wäre. Ihr Verhalten heute in der Verhandlung ist durchaus positiv.“