Attendorn. Weil das OVG den Eilantrag abgeschmettert hat, kann die Stadt das Gewässer verlegen. Auch wenn im Hauptverfahren noch kein Urteil gefällt wurde.
Sind sich Baudezernent und Bürgermeister ihrer Sache zu sicher? Besteht tatsächlich noch die Gefahr, dass das Gericht im Hauptverfahren anders urteilen wird als beim Eilantrag? Ich glaube das nicht. Denn sowohl die Richter in Arnsberg als auch ihre Kollegen eine Stufe höher in Münster haben deutlich erklärt: Das Industriegebiet Fernholte steht an erster Stelle, der dringende Bedarf ist offensichtlich und neue Gewerbeflächen genießen Priorität. Insofern sehe ich ein kalkulierbares Risiko auf die Stadt zukommen, wenn sie in diesem Jahr mit der Verlegung des Gewässers beginnt. Fakt ist: Es gibt in Attendorn keine großen Flächen mehr, die für Gewerbe und Industrie entwickelt werden können – mit dieser einen Ausnahme: Fernholte. Wenn die Stadt hier keine Expansionsfläche schafft, droht nicht weniger als der Verlust wichtiger Unternehmen, die mit ihrem Gewerbesteuerbeitrag maßgeblich an der Entwicklung der alten Hansestadt beteiligt sind.