Bilstein/Ibbenbüren. Der Fall wird aber nicht vor dem Landgericht, sondern nur vor dem Amtsgericht verhandelt. Damit ist die Höhe der Strafe begrenzt.

Für Bestürzung hatten die sexuellen Übergriffe bei einem Ferienlager in der Freiheit-Bilstein-Halle in Anfang August 2021 gesorgt. Das Zeltlager einer Kirchengemeinde aus dem Kreis Steinfurt war vier Tage vor dem Ende in Bilstein abgebrochen worden. Einem 30-Jährigen, der Mitglied des Betreuerteams war, wurden mehrere sexuelle Übergriffe vorgeworfen. Die Ermittlungen sind abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft Münster hat Anklage gegen den Mann erhoben. Das bestätigte auf Anfrage Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt. Bald muss sich der 30-Jährige vor Gericht verantworten.

Frauen erstatten Anzeige

Vier Betreuerinnen zwischen 20 und 26 Jahren, die beim Zeltlager in Bilstein dabei waren, hatten damals Anzeige gegen den aus dem Raum Steinfurt stammenden Mann erstattet. Der Beschuldigte war dann aus eigenem Antrieb bei der Polizei in seinem Heimatort erschienen und wurde dort vernommen.

Vorgeworfen werden dem 30-Jährigen insgesamt neun Fälle. „Es sollen immer sexuelle Handlungen gegen den Willen von Frauen bei verschiedenen Ferienfreizeiten gewesen sein. Der Beschuldigte soll schlafende Frauen angefasst haben“, so Henning Barton, Pressesprecher am Landgericht Münster.

Begonnen haben sollen die Taten ab dem Jahr 2017 im niedersächsischen Surwold. Die Übergriffe in Bilstein waren die letzten. In Begleitung einer Psychologin waren die vier Betreuerinnen auf der Polizeiwache in Lennestadt erschienen, hatten die Vorfälle geschildert und Anzeige erstattet.

Die Kirchengemeinde aus dem Kreis Steinfurt gehört zu den Stammgästen in Bilstein. Seit über 40 Jahren fahren Mädchen und Jungen mit einem Begleiterteam dorthin. Im August 2021 waren es 56 Kinder, für die die Ferienfreizeit vorzeitig beendet wurde. „Das Lagerteam kann das Lager nicht mehr verantwortungsvoll bis zu Ende führen und hat in Absprache mit der Kirchengemeinde dessen vorzeitiges Ende beschlossen“, hatte es damals auf der Homepage der Kirchengemeinde geheißen.

Fünf Fälle in Bilstein

Fünf der neun Fälle sollen sich beim Ferienlager in Bilstein ereignet haben. Neben vier Vorwürfen der sexuellen Nötigung geht es hier auch um eine Vergewaltigung. Zuvor soll es zudem zu weiteren vier sexuellen Nötigungen bei Ferienlagern in Surwold, Lüne und Hopsten gekommen sein. Für eine Vergewaltigung sieht der Gesetzgeber eine Freiheitsstrafe von 2 bis 15 Jahren vor. Eine sexuelle Nötigung wird mit sechs Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet.

Das Landgericht Münster hat die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen den 30-Jährigen wegen einer Vergewaltigung und acht Fällen von sexueller Nötigung zugelassen. Dies bestätigte Gerichtssprecher Barton. Verhandelt werde aber nicht vor dem Landgericht Münster, sondern vor dem Amtsgericht Ibbenbüren.

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Jürgen Book, stellvertretender Direktor des dortigen Amtsgerichtes, sagte auf Anfrage dieser Redaktion: „Das Landgericht ist der Auffassung, dass die Straferwartung unter vier Jahren liegt.“ Hintergrund: Dies ist die Höchststrafe, zu dem ein Amtsgericht einen Angeklagten verurteilen kann. Ein Termin für den Prozess gebe es derzeit noch nicht, so Book.