Olpe/Kirchhundem. Brutale Attacken beim Schützenfest in Kirchhundem vor Gericht. Ein 21-Jähriger erleidet einen massiven Sehverlust.

Es war eine unglaublich brutale Attacke beim Schützenfest in Kirchhundem am 11. August 2019. Um 2 Uhr nachts erhielten zwei junge Männer plötzlich jeweils einen wuchtigen Schlag gegen den Kopf mit einem Baseballschläger aus Aluminium. Ein 20-Jähriger erlitt einen doppelten Nasenbeinbruch und einen Riss der Nasenscheidewand. Besonders schlimm waren die Folgen für einen 21-Jährigen. Neben einem Nasenbeinbruch und einer Fraktur des Orbitalbogens verursachte der Baseballschläger bei ihm einen irreparablen Defekt in der Netzhaut. Folge: Sein Sehvermögen beträgt auf einem Auge nur noch zehn Prozent.

Angeklagt wegen gefährlicher Körperverletzung war im Olper Jugendschöffengericht ein 21-Jähriger. „Es war eine das Leben gefährdende Behandlung“, sagte Staatsanwalt Markus Bender. Mit mindestens zwei weiteren Personen sei der Angeklagte auf dem Schützenfest in Kirchhundem gewesen. Zunächst habe es eine verbale Auseinandersetzung mit drei anderen Personen gegeben. Diese seien der Aufforderung, in den Flaper Schulweg zu kommen, gefolgt. Dort seien sie dann vom Angeklagten attackiert worden, so Staatsanwalt Bender: „Er holte den Baseballschläger aus einem Pkw.“

Angeklagter schweigt

Der Angeklagte schwieg zu den Vorwürfen. Das angegriffene Trio hatte, auch wegen reichlichen Biergenusses, Probleme, sich an das Geschehen zu erinnern. Man habe am Boxautomaten gestanden, so der 21-jährige Lennestädter: „Der Angeklagte kam mit seinen Freunden und sagte, wir könnten das eh nicht und sollten uns verpissen.“ Er könne sich nicht mehr erinnern, was nach 21 Uhr geschehen sei.

Nach dem Hieb mit dem Baseballschläger wurde der junge Mann in die Augenklinik nach Lüdenscheid gebracht. „Seitdem hat sich die Sehschärfe des Auges nicht mehr verbessert. Bei Licht und Dunkelheit habe ich auch Probleme mit dem räumlichen Sehen“, berichtete er im Gericht. Und: „Früher wollte ich eigentlich Pilot werden, aber das hat sich jetzt erledigt.“

„Wir kannten die Leute nicht. Sie haben provoziert und wir sind mitgegangen in die Nebenstraße. Da kam direkt der Baseballschläger zum Einsatz“, sagte der 20-Jährige. Den Täter habe er nicht erkannt.

Weinend erschien eine Zeugin, die damals mit dem Freund des Angeklagten zusammen war, im Gerichtssaal. Der Bruder des Angeklagten habe sie auf dem Flur bedroht. „Er hat gesagt, er würde mich verfolgen und kriegen“, schluchzte die 21-Jährige. Sie habe damals mitbekommen, dass der Angeklagte mit der Tat vor mehreren Leuten angegeben habe: „Er hat gesagt: Dieser Kerl hatte es verdient.“ Ihr Ex-Freund und der Angeklagte hätten sich damals als Kampfmaschinen bezeichnet: „Mein Ex-Freund sagte: Ich bin der größte Gangster. Beide wollten Raubüberfälle machen und Drogen verkaufen.“

Der Ex-Freund der 21-Jährigen erschien nicht im Gericht und wurde polizeilich vorgeführt. Der 24-Jährige aus Lennestadt hatte den Angeklagten damals gefahren. „Er hat gesagt, dass er jemanden, der ihm krumm kommt, direkt mit dem Schläger vor den Kopf haut“, sagte der Zeuge. Der Angeklagte habe sich Sorgen gemacht, dass die Polizei Fingerabdrücke auf dem sichergestellten Baseballschläger finden könnte.

Schädliche Neigungen

Für Staatsanwalt Bender war der arbeitslose Angeklagte aufgrund der Zeugenaussagen überführt: „Der Baseballschläger ist ganz klar ihm zuzuordnen.“ Die Folgen seien für den 21-Jährigen ganz schwerwiegend: „Er hat das Augenlicht massiv eingebüßt, das kann nicht geheilt werden. Das hat auch Folgen für seine Berufswahl.“ Der Staatsanwalt forderte zwei Jahre Jugendstrafe zur Bewährung, einen dreiwöchigen Dauerarrest und 200 Stunden gemeinnützige Arbeit.

Andreas Hesse, Nebenklage-Vertreter für den 21-Jährigen, plädierte für eine Freiheitsstrafe über zwei Jahre nach Erwachsenen-Strafrecht. Verteidiger Klaus Söbke meinte, dass die Täterschaft nicht festgestellt werden könne und es einen Freispruch geben müsse.

Das Gericht folgte dem Antrag des Staatsanwaltes. „Es liegen schädliche Neigungen vor. Der Angeklagte ist immer wieder straffällig geworden. Es war ein brutaler Angriff mit einem Baseballschläger mit erheblichen Konsequenzen“, sagte Richter Richard Sondermann.