Kreis Olpe. Durch die neue Gasumlage steigen die Preise weiter. Die Verbraucherzentrale gibt Tipps, wie sich die finanziellen Folgen abmildern lassen.
Zum 1. September werden viele Gasversorger die Gaspreise erhöhen. Die gute Nachricht: EON und Bigge-Energie, die größten Versorger im Kreis Olpe, gehören diesmal nicht dazu, sie haben ihre Preise in diesem Jahr schon zwei Mal angehoben. Die schlechte Nachricht: Trotzdem müssen Verbraucher mehr zahlen und weitere Preissteigerungen sind realistisch. Die Verbraucherzentrale in Lennestadt empfiehlt deshalb, die monatlichen Abschläge anzupassen, damit es am Ende des Jahres kein böses Erwachen gibt.
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Zunächst kommt ab 1. Oktober erstmals die so genannte „Gasumlage“, die die Gasimporteure finanziell entlasten soll, oben drauf. „Wir werden die Gasbeschaffungsumlage und die Gasspeicherumlage ab 1. Oktober weitergeben“, so Thomas Rath, bei Bigge-Energie zuständig für Energievertrieb und Energieberatung. Der genaue Betrag steht mittlerweile auch fest. Für die Beschaffungsumlage sind es 2,419 Cent netto und für die Speicherumlage 0,059 Cent netto, berichtet Rath: „Das sind dann zusammen 2,48 Cent netto mehr ab dem 1. Oktober. Wir sind nur der Postbote der schlechten Nachrichten und müssen die Erhöhung übermitteln.“
Kleiner Lichtblick: Laut EU muss zwar auf den Preis noch die Mehrwertsteuer aufgeschlagen werden. Die Bundesregierung hat aber angekündigt, diese auf alle Gasversorgungskosten auf 7 Prozent senken.
Anne Hausmann, Leiterin der Verbraucherzentrale in Lennestadt: „Das ist aber leider kein Grund zum Aufatmen“. Denn einerseits haben sich die Gaspreise seit Herbst 2021 bereits verdoppelt und trotzdem kennt der Preis an der Gasbörse derzeit nur eine Richtung - nach oben. Analog zum Gaspreis werden auch die Beschaffungskosten weiter steigen. Das bedeutet, dass auch die Gasbeschaffungsumlage wieder angepasst werden wird, denn der Preis von 2,194 Cent ist nur für drei Monate fixiert.
Verbraucher bzw. Erdgaskunden im Kreis Olpe sollten diese Entwicklung unbedingt im Blick behalten. Anne Hausmann rät vor allem, die Abschlagszahlungen zu überprüfen und anzupassen, spätestens wenn die Ankündigung der nächsten Preiserhöhung ins Haus flattert.
Denn die Abschlagsanpassung gehe nicht automatisch, meistens müssten die Kunden selber aktiv werden. „Es gibt auch Unternehmen, die die monatlichen Abschläge bewusst zu hoch ansetzen“, so Hausmann.
Doch für die Abschläge gibt es Regeln. Die Abschlagszahlungen müssen sich an dem realistisch zu erwartenden Verbrauch orientieren und das ist immer der Verbrauch des Vorjahres. Bei der Ermittlung des Abschlags hilft der interaktive Energie-Preisrechner auf der Homepage der Verbraucherzentrale. Dort kann man den Verbrauch der letzten Jahresabrechnung sowie den neuen Grundpreis und Arbeitspreis eingeben und bekommt dann den passenden Monatsbetrag.
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Mit dem Energiepreis-Rechner lassen sich die Kosten und auch die von der Bundesregierung angekündigten Entlastungen schnell ermitteln: Eine vierköpfige Familie mit einem Verbrauch von 20.000 kW/h (Preis: 14 Cent pro kW/h plus 220 Euro Grundpreis/Jahr) müsste bei einem Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent für die Gasheizung 3020 Euro bezahlen, plus 575,72 Euro Gasumlage ab Oktober, also insgesamt rund 3595 Euro pro Jahr.
362 Euro weniger
Bei einer Mehrwertsteuersenkung auf 7 Prozent sinkt der Betrag auf 3233 Euro, das sind 362 Euro weniger. Zum Vergleich: Vor gut einem Jahr (Preis: 8 Cent pro kW/h, Grundpreis 140 Euro/Jahr) kostete das Erdgas für die gleiche Wohnung nur 1740 Euro. Umgerechnet auf elf Monatsabschläge müssen Gaskunden heute pro Monat rund 132 Euro allein an Heizkosten mehr zahlen als im Herbst 2021.
Da auch alle anderen Verbraucherpreise anziehen - die Strompreise lassen grüßen - empfiehlt Anne Hausmann: „Sparen ist heute wahnsinnig wichtig.“