Kreis Olpe. Die Menschen im Kreis Olpe helfen, wo sie können und nehmen mitunter Flüchtlinge auf. Doch wann übernimmt die Kommune die Mietkosten?

Die Hilfsbereitschaft im Kreis Olpe ist groß. Zahlreiche Menschen erklären sich bereit, ihren privaten Wohnraum für die Unterbringung von ukrainischen Flüchtlingen bereitzustellen. Dafür bekommen sie Unterstützung von den Kommunen. Wenn jemand bereit ist, Flüchtlinge aufzunehmen, schaut sich die Kommune die Wohnung an, schließt einen Vertrag mit dem Eigentümer und übernimmt dann die Mietkosten, erklärt Sozialamtsleiterin Christiane Plugge.

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Das gilt allerdings nur für abgeschlossene Wohneinheiten. Wenn jemand beispielsweise nur ein Zimmer frei hat und zur Verfügung stellt, gilt kreisweit folgende Regel: Die Kommunen leisten eine pauschale monatliche Nebenkostenerstattung – und zwar in Höhe von 100 Euro für eine Person und 50 Euro für jede weitere Person. Diese Regelung haben die Kommunen im Kreis untereinander so abgestimmt. Im Übrigen gilt, dass die Flüchtlinge aus der Ukraine ein halbes Jahr in Deutschland leben dürfen, ohne sich beim Ausländeramt zu melden. Wenn sie allerdings Arbeiten möchten, müssen sie beim Ausländeramt eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. „Dann wird ihnen sofort auch eine Arbeitserlaubnis gewährt“, so Plugge.

Nach dem Prinzip des Königsteiner Schlüssels

Eine Kommune wie Attendorn übernimmt die Verteilung der ukrainischen Kinder an die Schulen im Stadtgebiet – abhängig von den freien Kapazitäten. Um einen Kita-Platz können sich die Geflohenen selbst bemühen, auch wenn dies angesichts des ohnehin angespannten Platzangebotes keine leichte Aufgabe ist. Darüber hinaus müssen die Kommunen nach dem Prinzip eines Verteilschlüssel (Königsteiner Schlüssel) Flüchtlinge aufnehmen.