Kreis Olpe. Erneut hohe Fallzahlen im Kreis Olpe. Im Gesundheitswesen greift jetzt die Impfpflicht. Beschäftigte müssen Nachweise vorlegen.

Erneut hohe Fallzahlen gab es in der vergangenen Woche im Kreis Olpe. Ab dem 15. März greift nun die Impfpflicht im Gesundheitswesen.

Infektionen

2136 Fälle innerhalb einer Woche. Das ist mehr als in der Woche davor (1807). In Attendorn waren es 314, Drolshagen 155, Finnentrop 267, Kirchhundem 157, Lennestadt 469, Olpe 401 und Wenden 373. Damit ist die Inzidenz in Wenden am höchsten (1902,2), gefolgt von Lennestadt (1853,2) und Olpe (1633,3). Finnentrop liegt bei 1574,8, Kirchhundem 1367,0, Drolshagen 1315,5 und Attendorn 1294,1.

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Schwere Verläufe

Zwei Todesfälle gab es im Zusammenhang mit Corona: Eine 91-jährige Frau aus Wenden und ein 90-jähriger aus Kirchhundem. Aktuell liegen 35 Menschen – mit oder wegen Corona – im Krankenhaus. Eine Person muss beatmet werden.

Impfungen

Aktuell liegt die Impfquote bei 90,6 Prozent (Vorwoche: 90,5 Prozent). Ab dem 15. März greift die Impfpflicht im Gesundheitswesen. Noch ist unklar, ob es Beschäftigte gibt, die noch ungeimpft sind. Zunächst müssen die von den Einrichtungen gemeldeten Zahlen abgewartet werden. Die Einrichtungen können ihre Daten vom 16. bis zum 31. März über den Meldelink auf www.kreis-olpe.de/impfpflicht abgeben.

Zum Stichtag 15. März müssen alle Personen im Kreis Olpe, die im Gesundheitswesen arbeiten – zum Beispiel in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen – entweder ihren vollständigen Impfschutz gegen das Coronavirus oder ihren Genesenenstatus nachweisen. Ausnahmen gelten nur für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen SARS-CoV-2 geimpft werden können. Auch ein solcher Fall muss nachgewiesen werden.