Olpe/Lennestadt. Für Besucher stationärer Patienten gilt in den Krankenhäusern die 2G+-Regelung. Nur der digitale QR-Code wird akzeptiert.

Wie in vielen anderen Bereichen, so gilt auch an den beiden Krankenhausstandorten der Katholischen Hospitalgesellschaft Südwestfalen (KHS), St. Martinus-Hospital Olpe und St. Josefs-Hospital Lennestadt, für Besucher stationärer Patienten die 2G+-Regelung. 2G-Plus gilt ausnahmslos für alle Besucher – auch für Personen mit Boosterimpfung. Der Nachweis einer offiziellen Teststelle, der nicht älter sein darf als 24 Stunden sein darf, ist vorzulegen. Für ambulante Patienten gilt weiterhin die 3G-Regelung (Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden oder PCR-Test nicht älter als 48 Stunden). Notfälle sind von dieser Regelung ausgenommen.

Nur noch der digitale QR-Code

Um Fälschungen vorzubeugen wird bei Besuchern nur noch der digitale QR-Code akzeptiert (per App oder elektronischer Ausdruck); ambulante Patienten haben weiterhin die Möglichkeit, alternativ den gelben Papierimpfpass vorzulegen. Zusätzlich ist ein amtlicher Lichtbildausweis zur Identifizierung vorzulegen.

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Besuche sind an beiden Standorten täglich bis 20:00 Uhr gestattet; Ausnahmen bilden die psychiatrischen Stationen von 14 Uhr – 20 Uhr sowie die Intensivstationen (nur nach telefonischer Rücksprache).

Für die Besuche im Haus gelten besondere Hygieneregeln. Jeder Besucher ist verpflichtet, während des gesamten Besuchs eine FFP2-Maske zu tragen. Die Besuchsregelungen dienen dem Schutz der Patienten sowie der Mitarbeiter.

Auch in der Helios-Klinik in Attendorn gilt: Alle Besucher müssen ein offizielles negatives Testergebnis (Bürgertest: max. 24 Stunden alt oder PCR: max. 48 Stunden alt) an der Rezeption bzw. am Corona-Point vorzeigen - unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus.