Kreis Olpe. Ab kommenden Mittwoch müssen sich alle Arbeitnehmer an die 3G-Regel am Arbeitsplatz halten. Das teilt das Kreisgesundheitsamt auf Anfrage mit.

Die am Donnerstag in Berlin beschlossene 3G-Regelung am Arbeitsplatz gilt bereits ab kommenden Mittwoch, 24. November. Das erklärte Michael Färber, Fachbereichsleiter Gesundheit im Kreishaus auf Anfrage. Am Freitagmittag ist im Kreishaus eine entsprechende Erklärung des Bundes eingegangen. Bundestag und Bundesrat hatten am Donnerstag und Freitagmorgen die entsprechende Neuregelung im Infektionsschutzgesetz beschlossen. Sie besagt: Wenn im Betrieb „physischer Kontakt“ zu anderen nicht ausgeschlossen werden kann, soll ein Zutritt nur noch mit Impf-, Genesenen- oder tagesaktuellem Testnachweis (alternativ maximal 48 Stunden alter PCR-Test) möglich sein. Firmen sollen das täglich kontrollieren.

Hospitalisierungsrate auf Landesebene

Andere Regelungen des neuen Gesetzes müssen dagegen zunächst von den Ländern umgesetzt werden, zum Beispiel die Auswirkungen einer erhöhten Hospitalisierungsrate (Anzahl der neuen Coronapatienten im Krankenhaus in den letzten Tagen pro 100.000 Einwohner).

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Färber rechnet damit in der kommenden Woche. Bis dahin gelten weiterhin die Regelungen der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes, die offiziell noch bis zum Donnerstag, 25. November Bestand haben. Maßgebend für die Hospitalisierungsrate ist übrigens die Rate auf Landesebene (am Freitag 4,1) und nicht auf Kreisebene.