Olpe. Ein Ausraster am 25. Oktober 2020 im Café Extrablatt in Olpe hatte jetzt ein Nachspiel vor Gericht. Ein Mann soll gepöbelt und randaliert haben.

Seinen Ausraster am 25. Oktober 2020 im und vor dem Café Extrablatt wird der Angeklagte nicht so schnell vergessen. Erst landete der randalierende, pöbelnde und alkoholisierte Mann auf der Polizeiwache in Olpe in einer Zelle. Am Montag musste er sich für sein Verhalten vor dem Amtsgericht Olpe verantworten. Nach einer kurzen Verhandlung verurteilte ihn Richterin Nicole Höhmann wegen eines tätlichen Angriffs auf und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte sowie versuchter Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten mit einer Bewährungszeit von drei Jahren. Der Angeklagte nahm das Urteil an, verzichtete auf Rechtsmittel und entschuldigte sich zuvor bei einem der beteiligten Polizeibeamten.

Alkohol und Tabletten

Er gab vor Gericht an, an diesem Herbsttag wegen familiärer Probleme sehr viel und alles durcheinander getrunken zu haben. Auch Tabletten will er genommen haben. Die Wirkung war jedenfalls fatal. Nachdem er seine Rechnung im Café Extrablatt bezahlt habe, könne er sich an nichts mehr erinnern und sei erst in der Zelle wieder zu sich gekommen. Die herbeigerufenen Polizisten hätten ihn geschlagen. „Ich hatte sehr viele Verletzungen und Schmerzen“, sagte der geschiedene zweifache Familienvater. Eine Anzeige erstattete er aber nicht und beteuerte auf der anderen Seite, dass ihm alles sehr leid tue.

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Die beiden herbeigerufenen Polizisten versuchten den Mann anzusprechen und zu beruhigen. Der wollte aber an ihnen vorbei zurück ins Café Extrablatt. Deshalb versuchten die Beamten, den aggressiv wirkenden Mann zu fixieren und ihm Handfesseln anzulegen. Dagegen wehrte sich der nach seinen Angaben als Frisör arbeitende Minijobber. Auf dem Weg zur Polizeiwache Olpe blieb es nach Angaben des neben ihm sitzenden Beamten weitgehend ruhig, ehe der Angeklagte im Wagen einen Kopfstoß in seine Richtung versuchte. Der Ordnungshüter konnte aber ausweichen, verletzt wurde niemand. Auch bei einer Durchsuchung in der Zelle sperrte und wehrte sich der Angetrunkene, bei dem Stunden später 0,97 Promille Alkoholgehalt im Blut festgestellt wurden, trat nach den Beamten und musste erneut fixiert werden.

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Den versuchten Kopfstoß sowie das Schubsen und Treten in Richtung der Polizeibeamten wertete Richterin Nicole Höhmann als tätlichen Angriff auf und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und versuchte Körperverletzung. „Ich weiß, dass ich einen Fehler gemacht habe“, meinte er. Die Reue und die Entschuldigung bei einem der Polizisten wertete die Richterin als strafmildernd. Berücksichtigen in ihrem Urteil musste die Juristin aber auch eine Vorstrafe des Angeklagten wegen Körperverletzung, verhängt am 7. Juni 2019 vom Amtsgericht Lennestadt.

Drei Jahre Bewährungszeit

Am Ende folgte Richterin Höhmann dem von der Anklage geforderten Strafmaß und verhängte eine Freiheitsstrafe von vier Monaten, die für eine dreijährige Bewährungszeit ausgesetzt werden. Dem Angeklagten wird ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt.