Lennestadt. 18 Videos und 68 Bilder fanden Ermittler auf zwei Handys eines 31-Jährigen. Darauf sollen erwachsene Männer Sex mit 14- bis 18-Jährigen haben.
Wegen Besitzes jugendpornografischer Schriften war ein 31-Jähriger am Donnerstag im Amtsgericht Lennestadt angeklagt. Auf zwei Mobiltelefonen fanden Ermittler bei dem Lennestädter am 28. September vergangenen Jahres insgesamt 18 Videos und 68 Bilder. Diese sollen laut Anklage zeigen, wie erwachsene Männer Sex mit 14- bis 18-Jährigen Mädchen haben. „Wir schweigen“, sagte Verteidiger Jan-Robin Heuel.
Richter Stephan Schmelzer machte die Lichtbilder zum Gegenstand des Verfahrens. Es sei zwar nicht auszuschließen, dass es sich teilweise auch um erwachsene Frauen handele, doch größtenteils seien es Jugendliche, so Schmelzer: „Bei einem Video habe ich keinen Zweifel, dass dieses Mädchen nicht erwachsen ist. Das Mädchen ist in meinen Augen 12 Jahre alt. Auch ein weiteres Video zeigt eindeutig eine Jugendliche, wenn nicht ein Kind. Wenn die Verteidigung das anders sieht, würde ich ein Gutachten einholen, dann aber zu allen Videos.“
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Verteidiger Heuel regte eine Einstellung des Verfahrens an. Hintergrund: Gegen den seit 26. September 2020 in der JVA Schwerte inhaftierten Anklagten gebe es eine Anklage wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz vor der Großen Strafkammer, zudem sei er am 19. März dieses Jahres wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung vom Schöffengericht Olpe zu zwei Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Da fiele eine Bestrafung wegen der aktuellen Anklage nicht weiter ins Gewicht. Bei der Verurteilung vom März handelte es sich um einen Überfall mit Baseballschlägern und einer Pistole in Elben in der Nacht zum Pfingstmontag 2020, die der 31-Jährige mit vier Mittätern begangen haben soll. Grund war damals ein geplatztes Drogengeschäft.
Keine Einstellung
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Für Amtsanwältin Müller-Lück kam die Einstellung des Verfahrens wegen des Besitzes jugendpornografischer Schriften aber nicht in Frage: „Den Antrag würde ich nicht stellen. Das ist ein Delikt, das nicht einstellungswürdig ist.“ Richter Schmelzer stimmte zu: „Das sehe ich auch so. Ich habe grundsätzlich nichts gegen Einstellungen, aber hier nicht.“ Und: „Wir haben hier gerade nur die krassesten Fälle gezeigt. Ich bin mir relativ sicher, dass bei einem Sachverständigen herauskommt, dass es sich auch noch um andere Jugendliche und sogar Kinder handelt, die da gezeigt werden.“
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Das Verfahren werde ausgesetzt, so der Richter. Ein Gutachter solle klären, ob auf den Dateien Jugendliche zu sehen seien. Dies beantragte auch Jan-Robin Heuel: „Ein medizinisches Gutachten wird zeigen, dass die Darstellerinnen mindestens 18 Jahre sind.“ Der Verteidiger forderte zudem noch ein computerwissenschaftliches Gutachten. Bei sämtlichen Dateien könne nicht ausgeschlossen werden, dass es sich nicht um tatsächliche Geschehen, sondern um mit künstlicher Intelligenz erstellte Fake-Videos handele. „Ich gebe beiden Beweisanträgen statt“, sagte Stephan Schmelzer. Zum Angeklagten und seinem Verteidiger meinte der Richter: „Dann sehen wir uns hier in ein paar Monaten wieder.“