Attendorn. Im nicht-öffentlichen Teil der nächsten Ratssitzung könnten Stadt und Politik dem Verkauf der Grundstücke zustimmen. Was wir wissen:

Es ist nur ein Satz, den die Attendorner Verwaltung in ihrer Bekanntmachung für die kommende Ratssitzung veröffentlicht: Unter Top 22 im nicht-öffentlichen Teil geht es um „Grundstücksregulierungen im Bereich Am Zollstock/Bahnhofstraße/Mühlengraben“. Also um jenen Bereich am Bahnhof, auf dem das neue Einkaufszentrum („Wall-Center“) entstehen soll.

Im Stadtrat am Mittwoch, 19. Mai (ab 17 Uhr in der Stadthalle), soll unseren Informationen zufolge entschieden werden, ob die Stadt ihre Liegenschaften an die ITG (Immobilien Treuhand GmbH) verkauft und dem Investor aus Düsseldorf dadurch Planungssicherheit verschafft – oder eben nicht. Für einen Verkauf zeichnete sich zuletzt eine Mehrheit ab: Im Ausschuss für Bauen, Planen und Klimaschutz stimmten neun Mitglieder dafür und sechs dagegen.

Forderung nach neuem Investorenwettbewerb

Bekanntlich will der Investor aus der Landeshauptstadt ein großes Einkaufszentrum am Bahnhof errichten, unter anderem mit einer Müller-Filiale, mit einem Lebensmittelvollsortimenter und einem ebenerdigen Parkdeck. Es ist ein offenes Geheimnis, dass einige Ratsmitglieder Bedenken haben. Mehr noch: Sie lehnen den Verkauf an die ITG ab und fordern stattdessen einen Investorenwettbewerb.

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Dieser habe, so die Kritik, nie stattgefunden. Im Ausschuss für Bauen, Planen und Umweltschutz haben Teile der CDU, Grüne und FDP genau dafür geworben. Bekanntlich gibt es auch viele Händler und Dienstleister aus der Innenstadt, die negative Auswirkungen auf den bestehenden Einzelhandel in der Innenstadt befürchten. Sie berufen sich vor allem auf die hohen Kaufkraftabflüsse, die es – gutachterlich festgestellt – geben wird. Und zwar raus aus der Innenstadt und rein ins neue Einkaufszentrum.

Vergangenes Jahr hat sich auch die Initiative „Entwicklung Bahnhofsquartier“ gebildet, bestehend aus Bürgern, Einzelhändlern und Unternehmern aus Attendorn, die ein faires und offenes Investorenauswahlverfahren fordern.

Pospischil: Zweites Verfahren

An der Tatsache, dass es einen immer noch bestehenden Ratsbeschluss gibt, in dem sich die Politik für die ITG ausgesprochen hat, ändert das aber nichts. Nach diesem politischem Beschluss leitete die Stadt ein so genanntes Bauleitplanverfahren ein, das im Kern aus zwei Teilen besteht: der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der öffentlichen Auslegung. Dieses Verfahren wurde in Teilen durchgeführt, aber eben nicht bis zum Ende.

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Zum einen, weil es den Bürgern aufgrund der Corona-Pandemie nicht möglich war, Einsicht in die Baupläne der ITG zu nehmen. Das Rathaus, in dem die Pläne auslagen, war für den Besucherverkehr nämlich geschlossen. Und zum anderen, weil im vergangenen Jahr ein Geschäftsmann, unseren Informationen zufolge die Firma Dornseifer, ein Grundstück auf dem Areal am Bahnhof erworben hat, das eben nicht im Besitz der Stadt war. Was wiederum zur Folge hat, dass der Investor diese Fläche „umplanen“ muss. Ein neuer Gebäudezuschnitt und weniger Verkaufsflächen sind vermutlich die Konsequenz.

Auf diese angepassten Pläne wartet Baudezernent Carsten Graumann, der auf Anfrage dieser Redaktion vor ein paar Tagen erklärte: „Die ITG arbeitet daran und hat weitere Gutachten in Auftrag gegeben. Ich denke, diese Ergebnisse liegen uns nach der Sommerpause, möglicherweise auch erst im Herbst, vor. Dann werden wir das Thema wieder in die Politik bringen und einen Aufstellungsbeschluss fassen.“ Bürgermeister Christian Pospischil (SPD) versprach darüber hinaus, in der zweiten Jahreshälfte das gesamte Verfahren samt öffentlicher Beteiligung erneut zu starten.

Es geht um Planungssicherheit

Stellt sich jedoch die Frage: Warum soll die Politik (schon) jetzt den Verkauf der städtischen Grundstücke beschließen, obwohl die überarbeiteten Pläne noch gar nicht vorliegen und die vom Bürgermeister angekündigte zweite Öffentlichkeitsbeteiligung noch bevor steht?

Uwe Waschke, Amtsleiter für Bauen und Planen, gibt die Antwort: „Es ist so, dass ein Vorhabenträger, in diesem Fall also der Investor, den Nachweis erbringen muss, dass er sein Vorhaben auch verwirklichen kann.“ Das gehe aber nur, wenn der Investor auch über die Grundstücke verfüge, die er überbauen will, also Planungssicherheit hat. Genau diese Sicherheit könnte die Politik durch einen entsprechenden Mehrheitsbeschluss im Stadtrat erwirken. Eine Entscheidung fällt am Abend des 19. Mai.