Kreis Olpe. Ausgangssperre, Distanzunterricht, Geschäfte zu, Testpflicht bei Friseuren: Mit der Corona-Notbremse gelten im Kreis Olpe ab Samstag neue Regeln.
Die bundesweite Corona-Notbremse führt auch im Kreis Olpe zu Veränderungen. Zahlreiche Lockerungen der vergangenen Wochen werden ab Samstag, 24. April, zurückgenommen, weil die Inzidenz seit Tagen über den kritischen Werten liegt. Am Freitag meldete das Robert-Koch-Institut 170,2 Fälle pro 100.000 Einwohnern innerhalb einer Woche.
Ausgangssperre: Mit der Notbremse wird ab Samstag eine Ausgangsbeschränkung eingeführt. Von 22 bis 5 Uhr darf man sich nicht mehr außerhalb der eigenen Wohnung aufhalten. Ausnahmen gelten unter anderem für die Ausübung des Berufs, die Versorgung von Tieren und „ähnlich gewichtige und unabweisbare Zwecke“. Spazieren und Sport an der frischen Luft bleibt bis 24 Uhr erlaubt – allerdings nur ohne Begleitung.
Schulen & Kitas zu: Die Schulen gehen ab Montag wieder in den Distanzunterricht. Ausnahmen gelten für Abschlussklassen und Förderschulen. Prüfungen finden jedoch regulär statt. In Kindertagesstätten wird nur noch eine Notbetreuung angeboten – in erster Linie für Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung und für den Fall, dass die Eltern wegen ihrer Arbeit auf eine Betreuung der Kinder angewiesen sind.
Kein Click & Meet mehr: Für den Einzelhandel gilt nach den neuen Regeln wieder ausschließlich Click & Collect. Damit dürfen auch Kunden mit einem tagesaktuellen negativen Testergebnis nicht mehr in die Geschäfte gelassen werden, Bestellungen können aber an der Ladentür ausgegeben werden. Ausgenommen sind wie bisher der Lebensmittelhandel, aber auch Buchhandlungen und Gartenmärkte.
Friseurbesuch mit Test: Friseurbesuch und Fußpflege sind nur noch unter Vorlage eines tagesaktuellen negativen Schnelltest-Ergebnisses möglich. Andere körpernahe Dienstleistungen sind untersagt, wenn sie nicht medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen.
Kontaktbeschränkungen: Es sind nur noch Treffen eines Hausstandes mit einer weiteren Person zulässig. Kinder des Haushalts unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt.