Lennestadt. Ein 20-Jähriger drückte wegen Körperverletzung die Anklagebank. Das Gericht stellte das Verfahren gegen Zahlung von 350 Euro Geldbuße ein.

Laut Anklage war es eine massive Attacke des 20-Jährigen am 4. August 2019 bei der Veranstaltung „Stark im Park“ in Saalhausen. Er sollte nach einer zunächst verbalen Auseinandersetzung einen 19-Jährigen am Hals gepackt, gewürgt und dann zu Boden gedrückt haben. „Er hat mehrfach auf ihn eingetreten. Der Zeuge erlitt Würgemale am Hals, Hämatome und hatte Schluckbeschwerden“, sagte Staatsanwältin Müller-Lück in der Verhandlung am Dienstag im Amtsgericht Lennestadt.

„Es war das Festival bei uns im Dorf. Ich wollte eine Freundin nach Hause bringen. Da kam er und sagte, ich solle das Mädchen in Ruhe lassen“, meinte der in Lennestadt wohnende Angeklagte. Er räumte ein, dass er den 19-Jährigen am Hals gepackt und ihn zu Boden geworfen habe: „Ich habe auch schon ein wenig zugedrückt.“ Getreten habe er aber nicht, versicherte der 20-Jährige. Er habe dem Geschädigten später über WhatsApp geschrieben: „Ich habe ihm angeboten, ihm zwei Kisten Bier zu geben.“

„Ich war gut alkoholisiert“, sagte der 19-Jährige. Zum Geschehen könne er nicht viel sagen: „Ich wurde am Hals gegriffen und zu Boden gedrückt. Ich meine, ich hätte auch Tritte in den Rücken bekommen. Die kann ich aber nicht zuordnen.“ Zur Frage von Richter Stephan Schmelzer, ob er Wert darauf lege, dass der Angeklagte verurteilt wird, meinte der 19-Jährige: „Da lege ich nicht so großen Wert drauf. Ich war auch nicht bei vollem Bewusstsein durch den Alkohol.“

Keine Reifeverzögerungen

Die anderen Zeugen konnten die vermeintlichen Tritte des Angeklagten nicht bestätigen. „Sie waren aber derjenige, der angefangen hat. Sie haben ihn unterm Hals gepackt“, so Schmelzer zum Angeklagten.

Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe sprach sich für Erwachsenen-Strafrecht für den 20-Jährigen aus. Es gebe keine Reifeverzögerungen: „Das war vielleicht eine typische Festschlägerei, aber keine jugendtypische Verfehlung.“

Auf Antrag von Staatsanwältin Müller Lück stellte Schmelzer das Verfahren gegen Zahlung von 350 Euro Geldbuße ein. Der Geschädigte lege keinen Wert auf eine Verfolgung, der Angeklagte sei nicht vorbestraft und es sei keine schwere Verletzung entstanden.