Lennestadt. Tipps und Hilfestellungen zu Urlaubsplänen trotz Corona gibt es in der Beratungsstelle Lennestadt der Verbraucherzentrale.

Nach der Tristesse im Winter mit dem langen Lockdown sehnen sich viele Menschen jetzt nach Sommer, Sonne, Sand und Meer. Virusmüde Erholungsbedürftige halten eifrig Ausschau in Urlaubskatalogen nach dem passenden Reiseziel. „Doch wer jetzt seinen Urlaub plant, muss – ganz gleich, ob im Inland oder Ausland – weiterhin mit Einschränkungen und Auflagen rechnen“, sagt Anne Hausmann. Am Montag, dem Weltverbrauchertag, gab die Leiterin der Beratungsstelle Lennestadt der Verbraucherzentrale NRW mit ihrer Kollegin Anke Müller in einem Pressegespräch Tipps zur Reiseplanung während der Corona-Pandemie.

Eine ernüchternde Nachricht vorweg. „Auf Nummer sicher geht, wer seine Ferien auch in diesem Jahr zu Hause verbringt“, bringt es Anne Hausmann auf den Punkt. Reiselustige, die trotz Corona einen Urlaub in der Ferne planen, müssten dagegen weiterhin mit Einschränkungen rechnen. „Es gibt ein Wirrwarr von Reiserecht und Corona. Das Thema beschäftigt uns seit März 2020. Derzeit gibt es ein sehr hohes Nachfrageaufkommen“, so die Leiterin der Beratungsstelle in Lennestadt.

Aktuelle Lage am Zielort

Richtschnur für die Wahl eines Reiseziels und den tatsächlichen Antritt einer Reise sei die aktuelle Lage am Zielort zum geplanten Urlaubsstart. Hierzu sollten sich Reisende bei ihrer Planung und noch einmal vor Reiseantritt genau über die jeweilige Situation in ihrem Urlaubsland informieren - vor allem, mit welchen Einschränkungen vor Ort zu rechnen ist.

„Wenn ich heute eine Reise buche, weiß ich schon jetzt, dass ich mit Einschränkungen vor Ort rechnen muss. Da kann man nicht einfach stornieren“, erläutert Anne Hausmann. Das Auswärtige Amt bietet online auf www.diplo.de/sicherreisen einen laufend aktualisierten Überblick über Reisebestimmungen und Sicherheitshinweise für jedes Land weltweit und spricht bei einer akuten Gefährdungslage eine entsprechende Reisewarnung für das jeweilige Land aus. Reisewillige können zwar in das gewünschte Urlaubsland reisen, wenn dort kein Einreiseverbot besteht. Allerdings tun sie dies auf eigenes Risiko. Denn das Auswärtige Amt lehnt inzwischen Rückholaktionen deutscher Urlauber wegen der Corona-Pandemie ab.

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Als Faustregel gilt: Für Pauschalreisen, die Transfer, Unterkunft, Verpflegung, Unternehmungen und weiteren Service umfassen, sieht das Gesetz mehr Rechte vor als für individuell gebuchte Reisen. Als Pauschalreise gilt laut Anne Hausmann ein Paket von mindestens zwei Arten von Leistungen für die gleiche Reise: „Das kann auch das Hotel und ein Opernbesuch sein.“ Voraussetzung der kostenlosen Stornierung: Es müssen außergewöhnliche, unvermeidbare Umstände vorliegen, die die Reise erheblich beeinträchtigen. Kommt es aufgrund des Corona-Virus am ausgesuchten Urlaubsort zu massiven Einschränkungen und spricht das Auswärtige Amt eine Reisewarnung aus, können zumindest Pauschalurlauber von ihrem Vertrag zurücktreten und ihr Geld zurückverlangen.

Aufpassen bei Flex-Tarifen

Bei einzeln gebuchten Reiseleistungen besteht ein Recht auf kostenfreie Stornierung jedoch nur dann, wenn es vertraglich vereinbart wurde. Auch beim neuen Angebot von Flex-Tarifen mit unterschiedlichen Umbuchungs- und Stornierungsmöglichkeiten sollten Verbraucher aufpassen. „Da gibt es einige Knackpunkte“, so Anne Hausmann. Oft werden sie nur für einen begrenzten Zeitraum angeboten. Wichtig sei immer, das Kleingedruckte zu beachten.

Eine gute Sache sei die „Flugärger App“ der Verbraucherzentrale, berichtet Anke Müller: „Oft wird auch nach mehrfacher Aufforderung den Reisenden ihr Geld nicht erstattet. Die App kann man sich kostenlos herunterladen. Man kann die Ansprüche sehr leicht prüfen.“ In der App führt ein Weg auch direkt zum Beschwerdeformular.

Tipps und Hilfe

Beratung, rechtliche Hilfestellung und eine Checkliste zur Reiseplanung im aktuellen Corona-Jahr bietet – zur Zeit ausschließlich telefonisch oder per EMail – die Beratungsstelle für den Kreis Olpe telefonisch unter 02723 719 570 oder per E-Mail an (lennestadt@verbraucherzentrale.nrw).

Telefonische Erreichbarkeit Montag 9:00-13:00 & 14:00-18:00 Uhr Dienstag 9:00-16:00 Uhr, Donnerstag 9:00-13:00 & 14:00-18:00 Uhr. Freitag 9:00-13:00 Uhr.

Die Checkliste und weitere hilfreiche Hinweise rund ums Reisen trotz Corona gibt’s ebenfalls online unter www.verbraucherzentrale.nrw/reiseaerger.

Die App „Flugärger“ der Verbraucherzentrale NRW hilft den Reisenden auch bei Coronabedingten Unwägbarkeiten, Fluggastrechte einfach und kostenlos geltend zu machen: www.verbraucherzentrale.nrw/flugaerger-app.