Olpe. Gefällte Eichen rufen den Protest von Anwohnern hervor. Auftraggeber sieht sich im Recht: „Alles legal.“
Wenn Bäume am Rande von Wohngebieten der Säge zum Opfer fallen, kocht die Volksseele schnell hoch. Wenn es dazu noch ein gutes Dutzend hundert Jahre alte Eichen sind, besonders. „Wir sind hier mit den Bäumen aufgewachsen, da tut das schon weh“, sagt Yvonne Feldmann, die aus der benachbarten Droste-Hülshoffstraße stammt und an diesem Morgen mit ihrer Mutter Monika Fertmann zum Ort des Geschehens gekommen ist.
Claudia Dunkel, die aus dem Hasenpfad auf die große Wiese und die Bäume blicken kann, versteht die Aktion aus Artenschutz-Gründen nicht: „Hier gibt es doch Fledermäuse, Bussarde und vieles mehr. Warum wird so etwas erlaubt?“ Aber nicht nur der Artenschutz treibt den Zorn der Frauen an, sie fühlen sich während der Planung des neuen Baugebietes „Stubicke“, das an die Droste-Hülshoff- und die Uhlandstraße grenzen soll, unzureichend informiert und eingebunden: „Mehrere Anwohner haben Einsprüche schriftlich eingereicht. Auf eine Antwort warten alle vergeblich.“ Dass eine geplante Bürgerversammlung wegen der Corona-Krise nicht habe stattfinden könne, wollen die drei als Entschuldigung nicht gelten lassen: „Rats- und Ausschusssitzungen finden doch auch statt“, schütteln sie den Kopf.
Beigeordnete Feldner: „Bieten jedem Einzelgespräch an“
Judith Feldner, Technische Beigeordnete und Leiterin des Bauamtes der Stadt Olpe, weiß um die Komplexität des Themas, ist sich aber keiner Schuld bewusst: „Jeder Bürger kann sich mit uns in Verbindung setzen, und wir bieten jedem ein Einzelgespräch an über das geplante Vorhaben persönlich informieren.“
Paragraf 13b
Für das Baugebiet Stubicke in Olpe wird Baurecht nach Paragraf 13 b, Baugesetzbuch, angestrebt. Der Paragraf regelt die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren.
Er gilt für Grundstücksflächen von weniger als 10 000 Quadratmetern, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen.
Die von den verärgerten Frauen angesprochene Bürgerversammlung habe wegen der heißen Corona-Phase nicht stattgefunden, verpflichtet sei die Stadt aber auch dazu nicht gewesen. In Sachen Bürgerbeteiligung tue die Stadt mehr, als sie müsse. Die Einsprüche der Bürger würden erst beantwortet, wenn sich die Ratspolitiker damit beschäftigt und eine Bewertung abgegeben hätten. Das sei noch nicht geschehen. „Wir befinden uns mitten im Verfahren, vieles steht noch aus.“ Unter anderem würden noch weitere Teile des Artenschutzgutachtens vorgelegt und bewertet, eine zweite Beteiligung der Behörden und Bürger folge ebenfalls noch. Und auch innrhalb dieses Verfahrensschrittes könnten Bedenken und Anregungen vortragen.
Keine Baumschutzsatzung
Das Fällen der Bäume habe aber mit dem Planungsverfahren nichts zu tun, sei eine Sache der Eigentümer. Eine Baumschutzsatzung gebe es in der Stadt nicht.
Rückblende: Der Kirchhundemer Rechtsanwalt Dr. Franz-Josef Kaufmann entwickelt seit 2019 das kleine Baugebiet „Stubicke“ an der Droste-Hülshoff-Straße in Olpe. Auf einer Fläche von rund 7.000 Quadratmetern sollen elf Bauplätze entstehen, die meisten etwa 500 Quadratmeter groß, wie Kaufmann auf Anfrage bestätigt. Die Nachfrage sei jetzt bereits groß: „Ich habe schon mehr als 30 Anrufe von Interessenten erhalten.“ Mit der Stadt habe er sich darauf verständigt, die Grundstücke an Interessenten zu verkaufen, die auf der Warteliste der Stadt stünden.
Triftiger Grund
Die Fällung der Bäume habe einen triftigen Grund und sei legal, so der Anwalt: „Mit Wurzeln und Ästen ragen die Bäume in das Grundstück des Baugebietes und die später entstehende Erschließungsstraße.“ Laut einem Gutachten wären sie nicht mehr standsicher, wenn nur das Wurzelwerk auf der Seite des Baugebietes entfernt werde. Deshalb habe er sie, mit Einverständnis des Nachbarn, der Gesellschaft der Franziskanerinnen Olpe, fällen lassen. Kaufmann: „Das Recht hätte ich auch gehabt, wenn dort kein Baugebiet geplant wäre.“
Er habe sich lediglich an die zeitliche Frist halten müssen, die vorschreibe, nur bis zum 28. Februar fällen zu dürfen. Die Stadt und die Untere Naturschutzbehörde des Kreises seien informiert.