Olpe/Siegen. Zu drei Jahren und zehn Monaten Gefängnis wegen versuchten Totschlags hatte das Schwurgericht einen jungen Marokkaner verurteilt.

Das Urteil im Messerstecher-Prozess von Olpe ist noch nicht rechtskräftig. Zwar hat die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel verzichtet, doch die Verteidigung hat Revision gegen das Urteil des Siegener Schwurgerichtes vom 14. Januar eingelegt.

Wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung hatte das Gericht einen 22-Jährigen zu drei Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt und zudem eine zweijährige Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Staatsanwalt Philipp Scharfenbaum hatte für vier Jahre und sechs Monate Haft plädiert, Verteidiger Markus Eisenburger für eine Freiheitsstrafe von maximal einem Jahr wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Der junge Marokkaner hatte am 26. Juni 2020 in einem Zimmer in der Zentralen Unterbringungseinheit (ZUE) „Regenbogenland“ in Olpe einem Mitbewohner zweimal ein Messer in den Bauch gerammt. Nur durch eine Notoperation im Olper Krankenhaus konnte der 38-Jährige gerettet werden.

Warten auf Begründung

Das Gericht unter dem Vorsitz von Richterin Sabine Metz-Horst hatte die Unterbringung des bei der Tat unter starkem Einfluss von Drogen, Alkohol und Medikamenten stehenden Angeklagten in einer Entziehungsanstalt bewusst erst nach Verbüßung der Gefängnisstrafe angeordnet. Der Plan: Der 22-Jährige soll nach der Hälfte der Haft in sein Heimatland nach Marokko abgeschoben werden. Zu einer Unterbringung würde es dann nicht kommen.

Auf Anfrage unserer Redaktion sagte Verteidiger Markus Eisenburger: „Ich habe vorsorglich Revision eingelegt, weil die Aussagen der drei Hauptbelastungszeugen im Prozess ein solches Urteil nicht hergeben. Innerhalb von vier Wochen gibt es die Urteilsgründe. Diese müssen abgewartet werden.“