Kreis Olpe. Ab Dienstag, 15. Dezember, sind die Apotheken im Kreis Olpe berechtigt, kostenlose FFP 2-Masken herauszugeben.

Sozusagen kurz vor Toresschluss sind die Regelungen für die kostenlose Ausgabe von Corona-Schutzmasken (FFP 2) noch einmal geändert worden. Darüber informierte am Montag Nachmittag Ulf Ullenboom, Sprecher der Apotheker im Kreis Olpe.

Klar ist, dass alle Apotheken im gesamten Kreis Olpe in die Lage versetzt werden sollen, ihren Kunden, die dafür in Frage kommen, die FFP 2-Masken auszuhändigen.

Ob bereits alle Apotheker schon am Dienstag über ein ausreichendes Masken-Kontingent verfügten, so Ullenboom (Olpe), sei noch offen, hänge vermutlich von der Kundennachfrage ab. Er rät allen Anspruchsberechtigten, bei ihrer Stammapotheke zunächst anzurufen, um doppelte Wege zu vermeiden.

Ullenboom: „Berechtigt sind alle über 60-Jährigen und Risikopatienten. Wer als Risikopatient einzustufen ist, entscheidet der Apotheker im Einzelnen vor Ort.“ Laut Verordnung müssen Risikopatienten ihre Vorerkrankungen glaubhaft dokumentieren.

Verändert wurde per Verordnung die Ausgabemodalität: Die drei ersten kostenlosen Masken erhalten die Anspruchsberechtigten ab Dienstag, 15. Dezember, bis 6. Januar (bisher geplant bis 31. Dezember). Sechs weitere gibt es mit einem von der Krankenkasse zugeschickten Berechtigungsschein für insgesamt 2 Euro bis 28. Februar und noch einmal sechs weitere danach, ebenfalls für 2 Euro, bis zum 15. April. Auch dafür verschickt die Krankenkasse, vermutlich Mitte Februar, weitere Berechtigungsscheine.

Personen, die nicht selbst in die Apotheke gehen können, dürfen Angehörige und andere Personen mit einer Vollmacht ausstatten, um die Masken abzuholen.

Neben den über 60-Jährigen gelten als Risikopatienten Menschen mit folgenden Erkrankungen:

Chronische Lungenerkrankung oder Asthma, chronische Herzinsuffizienz, chronische Niereninsuffizienz, Schlaganfall- und Diabetes-Patienten (Typ 2), aktive Krebserkrankung, Organ- und Stammzellen-Transplantations-Patienten, Risikoschwangere.